Ministerin über Abtreibung: "Ich kann die Mein-Bauch-gehört-mir-Debatte nicht mehr hören"

Kassel. Der Paragraf 219a verbietet Ärzten, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Über die aktuelle Debatte sprachen wir mit Hessens Justizministerin, der Kasselerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).
Frau Kühne-Hörmann, wenn Sie die aktuelle Diskussion um Paragraf 219a bewerten – tun Sie dies in erster Linie als Justizministerin oder als Christdemokratin?
Eva Kühne-Hörmann: Das eine schließt das andere nicht aus. Gesetze entstehen in Parlamenten; dabei spielen auch Überlegungen eine Rolle, die die Werteordnung betreffen. Den Kompromiss, auf dem Paragraf 219a basiert, gibt es seit 1995, und er basiert auf einer umfangreichen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Diese Rechtssprechung, die dem Staat den Schutz des ungeborenen Lebens aufgibt, gilt unvermindert.
Sie sehen also keine Notwendigkeit, den Paragrafen 219a abzuschaffen?
Kühne-Hörmann: Wir müssen erst mal darstellen, was für eine Regelung wir überhaupt haben: Jede schwangere Frau, die einen Abbruch erwägt und die sich in einem Gewissenkonflikt befindet, kann eine objektive Beratung in Anspruch nehmen. Die beratende Stelle darf aber nicht den Abbruch vornehmen. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass Beratung und Abbruch nicht in einer Hand liegen. Das ist ein System, das sich bewährt hat und das funktioniert.
Informationsverbot oder Werbeverbot: In der öffentlichen Debatte gehen diese beiden Begriffe ziemlich durcheinander.
Kühne-Hörmann: Ja, in der Debatte wird viel vermischt, dabei geht es nur um ein Verbot, dass Ärzte und andere Stellen nicht für einen Schwangerschaftsabbruch werben und auch keinen Preis für diese Leistung angeben dürfen oder es zum Beispiel auf ihrer Homepage anpreisen. Es geht um Werbeverbote und nicht um Informationsverbote. Eine direkte, automatische Verbindung zwischen Beratung und Abbruch und folglich ein darauf basierendes Geschäftsmodell soll es gerade nicht geben. Wenn zuletzt Frauenärzte angezeigt wurden, dann waren dies in der Regel Anzeigen von Berufskollegen. Der Prozentsatz ist landesweit übrigens verschwindend gering.
Warum sollten schwangere Frauen beim Thema Abbruch nicht selbst entscheiden?
Kühne-Hörmann: Das sollen sie ja dürfen. Das will keiner zurückdrehen. Es geht einzig darum, eine neutrale Beratung sicherzustellen. Ich kann die „Mein-Bauch-gehört-mir-Debatte“ nicht mehr hören, denn damit soll der Eindruck erweckt werden, als würden den Frauen irgendwelche Verbote auferlegt. So ist es gerade nicht. Es geht lediglich um den Schutz vor übereilten Entscheidungen. Und ja, das Thema Abtreibung ist hochemotional; ein Abbruch lässt sich nicht rückgängig machen. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist ein so hohes Gut, dass eine objektive Beratung nötig und auch zumutbar ist. Wenn dieses Modell wegfällt, dann wird die Debatte nicht beendet sein. Das heißt, der vor mehr als 20 Jahren gefundene gesellschaftliche Konsens um den Paragraf 218 würde gänzlich infrage gestellt. Dafür habe ich wenig Verständnis.
Sind Sie Außenseiterin mit Ihrer Position?
Eva Kühne-Hörmann: Ich möchte zunächst einmal dafür werben, dass beide Seiten der Debatte zu Wort kommen. Bei einigen Beiträgen hat man leider den Eindruck, dass daran gar kein so großes Interesse besteht. Stattdessen wird hier eine sehr ideologische Debatte geführt. Die Diskussion über den Paragrafen 218, mit dem ich groß geworden bin, soll neu aufgewärmt werden. Dabei hat sich die Rechtslage bewährt.
Die aktuelle Debatte ist ohne die jüngsten Verfahren nicht denkbar: In entsprechenden Veranstaltungen schauen mich dann viele erstaunt an, wenn sie erfahren, dass es Beratungen gibt und sie in ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch auch nicht behindert werden.
Es geht darum, Beratungsstellen neutral auszugestalten. Das heißt, dass sie in beide Seiten objektiv und neutral beraten. Eine solche objektive Beratung können Ärzte nicht leisten, bei denen am Ende vielleicht doch ein finanzielles Interesse im Spiel ist. Das kennen wir auch in anderen Bereichen der Medizin: Mit guter Begründung lassen wir es nicht zu, dass Ärzte Werbung für spezielle Medikamente machen oder das Pharmaunternehmen eigene Apotheken betreiben.
Die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung ist uns ein wichtiges Gut. Warum sollte es gerade dort, wo es auch um das ungeborene Leben geht, abgeschafft werden?
Wie wird diese Diskussion nun weitergehen?
Kühne-Hörmann: Jetzt müssen wir erst mal wieder zur Versachlichung der Debatte beitragen. Viele befürchten beim Thema Schwangerschaftsabbruch einen Rückschritt, doch der steht nicht auf der Tagesordnung. Aber Paragraf 219a abschaffen und dann sagen, alles solle in eine Hand, da bin ich klar dagegen. Mir geht es sowohl um den Schutz des ungeborenen Lebens als auch um die Interessen der betroffenen Frauen. Denn jeder Eingriff erfordert eine gute Beratung; da muss man alles abwägen.

Zur Person
Eva Kühne-Hörmann ist 56 Jahre alt und kommt aus Kassel. Ihr Abitur absolvierte sie am Friedrichsgymnasium, später studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität in Würzburg und der Universität in Göttingen. Mit 24 Jahren trat Eva Kühne-Hörmann in die CDU ein; mittlerweile ist sie Kreisvorsitzende der Christdemokraten Kassel und Mitglied des CDU-Landesvorstandes. Seit 1995 ist sie Landtagsabgeordnete, von 2009 bis 2014 übte sie das Amt der Wissenschaftsministerin aus, seitdem ist sie Justizministerin. Auch als Kasseler Stadtverordnete ist sie noch aktiv. Eva Kühne-Hörmann ist verheiratet und hat zwei Kinder. Erst am Dienstag wurde bekannt, dass Kühne-Hörmann ihr Amt im Aufsichtsrat der documenta aufgibt.