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Unberechtigte Gebührenerhöhungen der Banken: Erstattung oft nur auf Antrag

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Von: Bastian Ludwig

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Erstattungsanspruch kann sich auf mehrere Hundert Euro belaufen: Kunden können unrechtmäßige Gebührenerhöhungen zurückfordern.
Erstattungsanspruch kann sich auf mehrere Hundert Euro belaufen: Kunden können unrechtmäßige Gebührenerhöhungen zurückfordern. © Angelika Warmuth/dpa

Im April 2021 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zu Bankgebühren gefällt, aus dem sich ein Erstattungsanspruch für Kunden ergibt. Diese sind jetzt am Zug, wenn sie ihr Geld zurück haben wollen.

Kassel - Denn auch die regionalen Kreditinstitute zahlen die zu Unrecht erhobenen Kontoführungs- und Kreditkartengebühren nicht automatisch zurück. Kunden müssen sie dazu auffordern. Mit dem BGH-Urteil wurde eine langjährige Praxis der Banken und Sparkassen als unzulässig erachtet. Im Vorfeld von Gebührenerhöhungen wurden Kunden zwar auch bislang darüber informiert, erfolgte aber kein Widerspruch, wurde dies als Zustimmung gewertet. Nach Ansicht der Richter sind Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank aber unwirksam, wenn sie auf solch einer stillschweigenden Zustimmung beruhen (Az.: XI ZR 26/20).

Im Nachgang des Urteils haben auch die Kasseler Sparkasse und die Volksbank Kassel Göttingen die ausdrückliche Zustimmung zu ihren Preisen und Bedingungen eingeholt. Nach Auskunft der Institute hat der Großteil der Kunden seine Zustimmung bereits erteilt. Die Kasseler Sparkasse spricht von fast 90 Prozent, die Volksbank von einem Widerspruchsanteil von 0,02 Prozent. Bei einer Verweigerung wollen die Geldhäuser das Gespräch suchen und nicht etwa gleich mit Kündigung drohen.

Aber was ist mit den Rückzahlungen? Die Volksbank Kassel Göttingen erstatte Gebühren nur nach Aufforderung, so ein Sprecher. Das BGH-Urteil sehe auch nichts anderes vor. Zur Höhe bereits geleisteter Zahlungen mache man keine Angaben. Die Kasseler Sparkasse verfährt ebenso. Auch dort müssen Kunden aktiv werden. Ähnlich ist es bei bundesweit agierenden Geldhäusern.

Wie weit zurück der Erstattungsanspruch reicht, dazu gibt es unterschiedliche juristische Auffassungen. Die Banken gehen vom Zeitraum 2018 bis 2021 aus, Verbraucherschützer von zehn Jahren. Aufwendig wird es aber für die Kunden, den Anspruch zu beziffern. Dazu müssen die Differenzbeträge, die sich in dem Zeitraum durch Erhöhungen ergeben haben, ermittelt werden.

Die Volksbank verweist zudem darauf, dass viele ihrer Kunden 2020 in ein günstigeres Kontomodell gewechselt seien. Bei einer Rückstellung hätten diese sich verschlechtert. Deshalb habe man den Verbleib angeboten.

Die Sparda-Bank Hessen ist von dem Urteil nicht betroffen, weil sie kostenlose Konten anbietet.

Weil die Erstattung der Konto- und Depotgebühren bei den meisten Instituten nur auf Antrag erfolgt, müssen die Kunden tätig werden. Von der Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de) gibt es entsprechende Musterbriefe. Wie viel Geld zurückgefordert werden kann, hängt von der jeweiligen Gebührenentwicklung ab. Unstrittig ist der Rückforderungszeitraum ab 1. Januar 2018. Im Einzelfall geht es um mehrere Hundert Euro. Eine Verjährung tritt Ende 2024 ein.  (Bastian Ludwig)

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