Wer muss Laub entfernen und wohin damit? Pflichten, Bußgeld, Kosten

Wer muss im Herbst eigentlich die Straße kehren und wohin mit den Massen an Laub? Wir geben Tipps: So wird man die Blätter los.
Aktualisiert am 23. Oktober um 10 Uhr: In den meisten Gemeinden der Region sind Anwohner dazu verpflichtet, Laub auf Gehwegen regelmäßig zu entfernen. Doch wie oft müssen Blätter entfernt werden, was kostet es und welche Maßnahmen sind verboten? Die Verbraucherzentrale Hessen hat Tipps herausgegeben. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Laub aufsammeln: Wer muss die Blätter entsorgen?
In Kassel sind die Stadtreiniger für die Laubentsorgung zuständig. Umliegende Gemeinden haben diese Pflicht allerdings auf die Grundstückseigentümer übertragen: Beispielsweise in Frankenberg, Edermünde, Baunatal, Fritzlar und Rotenburg müssen die Hausbesitzer vor der eigenen Tür kehren. Auch in ländlichen Ortsteilen Göttingens sind die Eigentümer gehalten, die Wege von Laub zu befreien. Einzig in der geschlossenen Ortslage der Stadt übernehmen diese Aufgabe die Entsorgungsbetriebe.
Wie oft muss ich das Laub entsorgen?
Grundstückseigentümer sind nicht dazu verpflichtet, Gehwege komplett laubfrei zu halten. Wie oft sie Blätter wegfegen sollten, hängt von der jeweiligen Menge des Laubs ab. In den Satzungen, beispielsweise von Baunatal und Frankenberg, heißt es einzig, „regelmäßig“ müsse gekehrt werden. Wichtig ist, dass Laubmassen nicht so lange liegen gelassen werden, dass sich glitschige Schichten bilden, auf denen Passanten ausrutschen können.
Auf Laub ausgerutscht: Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Wer auf feuchtem Laub ausrutscht, kann Schadensersatz geltend machen: entweder gegenüber der Gemeinde oder dem Grundstückseigentümer. Allerdings sind die Aussichten auf Erfolg eher mäßig. Es gab bereits zahlreiche Fälle, in denen Gerichte Ersatzpflicht ausgeschlossen haben. Der Grund: Fußgänger müssen im Herbst mit glitschigem Laub rechnen, außerdem sind Eigentümer oder die Gemeinde nicht dazu verpflichtet, jeden Tag zu kehren.
Muss ich Laub vom Nachbarn dulden?
In der Regel: Ja. Das Landgericht Saarbrücken hat laut der Deutschen Anwaltsauskunft beispielsweise entschieden, dass aufgrund der Wohlfahrtswirkung der Bäume eine Beeinträchtigung durch Laub vom Nachbargrundstück zumutbar ist. Wenn Laub vom Nachbarsbaum immer wieder in den Garten fällt, müssen Äste nur dann abgesägt oder Bäume gefällt werden, wenn:
- Der Befall die Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt
- Die Äste beeinträchtigend rübergewachsen sind
- Der Baum den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhält und die in den Landesnachbarrechtsgesetzen vorgesehene Ausschlussfrist noch nicht abgelaufen ist.
Laub entfernen oder liegen lassen im Garten?
Im Garten sollte man Laub im Herbst liegen lassen, dazu rät die Verbraucherzentrale Hessen. Die Blätterdecke bietet den Pflanzen Schutz vor Frost im Winter, außerdem bleiben bei heftigem Regen so mehr Mineralien in der Erde.
Wie kann ich Laub auf dem Komposthaufen entsorgen?
Auf dem Komposthaufen sollte man Laub abwechselnd mit Zweigen schichten: So verrotten die Blätter zu einem nährstoffreichen Humus. Im Frühjahr kann er als Gartenerde genutzt werden.
Laub entsorgen: In welcher Tonne?
Am besten geeignet ist die Biotonne. Tabu sind hingegen die Restmüll- und die Papiertonne. In einigen Gemeinden gibt es außerdem spezielle Säcke für Laub, die abgeholt werden. In Kassel werden Laubsammlungen samstags zwischen 10 und 14 Uhr an unterschiedlichen Standorten abgeholt. Termine und Standorte finden Sie im Abfallkalender.
Laub in der Dachrinne? So können Sie es entfernen.
Laub entsorgen: Recyclinghöfe
Laub- und andere Gartenabfälle können auch in den Recyclinghöfen abgegeben werden.
Recyclinghof Kassel: Öffnungszeiten für Königinhofstraße 79
Öffnungszeiten zur Sommerzeit (ab 25.03.2018) | |
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.30 bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | 8.30 bis 18.00 Uhr |
Samstag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Öffnungszeiten zur Winterzeit (ab 28.10.2018) | |
Montag bis Freitag | 8.30 bis 12.00 Uhr und 12:30 bis 16 Uhr |
Samstag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Recyclinghof Kassel: Öffnungszeiten für Dittershäuser Straße 40
Öffnungszeiten zur Sommerzeit (ab 25.03.2018) | |
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.30 bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | 8.30 bis 18.00 Uhr |
Öffnungszeiten zur Winterzeit (ab 28.10.2018) | |
Montag bis Freitag | 8.30 bis 12.00 Uhr und 12:30 bis 16 Uhr |
In Göttingen können Abfälle ebenfalls im Recyclinghof abgegeben werden:
- Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr
- Freitag 8.00 - 14.00 Uhr.
Laub entsorgen: Kosten in Kassel und Göttingen
Die Abholung des Laubabfalls durch den Recyclinghof kostet in Kassel 25 Euro pro Kubikmeter, die Selbstanlieferung ist kostenlos. In Göttingen zahlt man 2 Euro pro Laubsack.
Laub entsorgen: Bußgeld für illegale Müllentsorgung
In Hessen fallen pro Eimer illegal entsorgtem Laub 10 bis 20 Euro an, pro Kofferraum 30 bis 50 Euro. Eine Lastwagenfuhre kostet 50 bis 200 Euro und größere Mengen können bis zu 1000 Euro kosten. In Niedersachsen sind es 20 bis 40 Euro pro Eimer, 40 bis 100 Euro pro Kofferraumladung, 100 bis 500 pro Lastwagenfuhre und bis zu 1.500 bei größeren Mengen.
Laub verbrennen – ist das verboten?
Laub zu verbrennen ist in den meisten Kommunen verboten. Es raucht und stinkt, außerdem wird dabei Feinstaub freigesetzt.
Laubbläser – Wann ist er erlaubt?
Wegen der Lärmbelästigung durch Laubbläser ist die Verwendung nur zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt, da die Lautstärke eines Benzin-Laubbläsers zwischen 85 und 110 Dezibel liegt und damit dem Pegel einer viel befahrenen Straße entspricht. Laut Hessischem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dürfen sie nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr verwendet werden. In Niedersachsen sind sie laut dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz an Werktagen zwischen 7 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 20 Uhr erlaubt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, eher zum guten alten Rechen zu greifen. Das ist auch gleich ein gutes Training.
Fällt das Laub im Herbst sehr schnell ...
... ist der Winter bald zur Stell - das jedenfalls behauptet eine alte Bauernregel.

Andere Bauernregeln besagen: "Fällt das Laub zeitig im Garten, ist schöner Herbst und gelinder Winter zu erwarten." Und "Hängt das Laub bis November hinein, wird der Winter lange sein."
In diesem Jahr fielen die Blätter schon sehr früh von den Bäumen. Das muss aber nicht bedeuten, dass uns ein früher Winter droht. Jörg Gerhold vom Umwelt- und Gartenamt hat gegenüber unserer Zeitung erklärt: "Der Grund für die Verfärbung ist die nicht ausreichende Wasserversorgung. Das Abwerfen der Blätter ist ein Schutzmechanismus der Bäume, um Wasser zu sparen, da über die Blätter Flüssigkeit verdunstet." Auf dem Portal wetter.de wird zudem erklärt, der Prozess der fallenden Blätter werde durch die sich verkürzte Tageslänge und die sinkenden Temperaturen ausgelöst. Über den bevorstehenden Winter sagt das noch nichts aus.