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Mord an Walter Lübcke: Höchststrafe für Stephan Ernst - Nebenkläger ist wütend über das Urteil

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Von: Matthias Lohr, Kathrin Meyer, Ulrike Pflüger-Scherb

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Im Prozess um den Mordfall Walter Lübcke ist nach etwa sieben Monaten ein Urteil gefallen. Der Hauptangeklagte Stephan Ernst bekommt die Höchststrafe. Markus H. kommt glimpflich davon. 

Update vom Donnerstag, 28.01.2021, 14.35 Uhr: Sowohl Kläger als auch Angeklagte sind offenbar unzufrieden mit dem Urteil im Mordfall Walter Lübcke. Während die Bundesanwaltschaft ankündigte, Revision einlegen zu wollen, kritisierte Ernsts Anwalt Mustafa Kaplan die Anklageschrift des Oberstaatsanwalts bezüglich des Mitangeklagten Markus H.: „Jeder Dorf-Sheriff hätte das besser hinbekommen.“ 

Der Nebenkläger Ahmed I. zeigte sich wütend: „Jeder weiß, wer der Täter ist. Nur das Gericht weiß es nicht.“ Der für den Mord an Walter Lübcke verurteilte Stephan Ernst war von dem Verdacht, einen Messerangriff auf den irakischen Flüchtling Ahmed I. verübt zu haben, freigesprochen worden.

Mord an Walter Lübcke: Reaktionen auf das Urteil

Update vom Donnerstag, 28.01.2021, 13.06 Uhr: Nach der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts Frankfurt im Mordfall Walter Lübcke gibt es erste Reaktionen.  Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat das Urteil im Lübcke-Prozess als „angemessene Reaktion auf diese furchtbare Tat“ bezeichnet. Es sei ein klares Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus, sagte Präsident Josef Schuster laut dpa-Informationen. 

CDU-Chef Armin Laschet hat nach dem Urteil dazu aufgefordert, Hass und Hetze im Alltag entschieden entgegenzutreten. „Denn dem bösen Wort folgt die verbrecherische Tat - das ist eine der schrecklichen Lehren aus dem Mord an unserem Freund Walter Lübcke“, schrieb Laschet in einem auf der CDU-Homepage veröffentlichten Beitrag.

Viele Politiker meldeten sich über Twitter zu Wort. „Walter #Lübcke wurde für seine Menschlichkeit ermordet. Rechter Terror tötet Menschen. Bei uns. Das Urteil bestraft den Mörder & tut gut“, twitterte der Grünen-Politiker Cem Özdemir und mahnte gleichzeitig an, das Urteil sei kein Schlussstrich: „Es zerschlägt aber noch keine Terrornetzwerke. Das ist dringlichste Aufgabe, wenn wir weitere Morde verhindern wollen.“

Am Morgen vor der Urteilsverkündungen haben sich die Söhne von Walter Lübcke bei den Schülern der Walter-Lübcke-Schule Wolfhagen und der Initiative Offen für Vielfalt für ihre Unterstützung vor dem Urteil gegen Stephan Ernst am OLG Frankfurt bedankt. Die Familie von Walter Lübcke war im Prozess als Nebenkläger beteiligt.

Die Söhne von Walter Lübcke bedanken sich bei den Schülern der Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen und der Initiative Offen für Vielfalt für ihre Unterstützung vor dem Urteil gegen Stephan Ernst am OLG Frankfurt.
Christoph Lübcke (links) und Jan-Hendrik Lübcke, die Söhne von Walter Lübcke, bedanken sich bei den Schülern der Walter-Lübcke-Schule Wolfhagen und der Initiative Offen für Vielfalt. © Matthias Lohr

Mordfall Walter Lübcke: Urteil für Stephan Ernst und Markus H. ist gefallen

Erstmeldung vom Donnerstag, 28.01.2021, 10:21 Uhr: Frankfurt - Der 47-jährige Stephan Ernst ist am Donnerstagmorgen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen des Mordes an Kassels Regierungspräsidenten Walter Lübcke verurteilt worden.

Zudem stellte das Gericht die Schwere der Schuld fest. Das Gericht behält sich mit dem Urteil eine Sicherungsverwahrung vor. Damit ist im Prinzip ausgeschlossen, dass Stephan Ernst nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann. Das Gericht sprach ihn allerdings wegen einer Messerattacke auf den irakischen Flüchtling Ahmed I. frei.

Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, Stephan Ernst (l), kommt in den Gerichtssaal.
Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, Stephan Ernst (l), hat die Höchststrafe bekommen. © Kai Pfaffenbach

Mord an Walter Lübcke: Urteil für Stephan Ernst und Markus H. ist gefallen

Einen Freispruch wegen des Mordes an Lübcke gab es für den Mitangeklagten Markus H. (44). Er wurde nur wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Markus H. eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten gefordert. Der Rechtsextremist habe seinen einstigen Kumpel über Jahre in seinem Tatvorhaben unterstützt und ideologisch gefestigt. Markus H. war wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten angeklagt worden, nach Auffassung der Anklage soll er den Hauptangeklagten Stephan Ernst in seinem Entschluss, Walter Lübcke zu töten, bestärkt haben. Die Familie Lübcke als Nebenklägerin in dem Staatsschutzverfahren sah H. ebenfalls als Mittäter und hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für ihn gefordert.

Stephan Ernst
Stephan Ernst im Gerichtsaal: Der 47-Jähre muss lebenslang hinter Gitter. © dpa

Gericht begründet Urteil im Mordfall Lübcke: Freispruch für Markus H.

Oberstaatsanwalt Dieter Killmer, Vertreter der Bundesanwaltschaft, hatte in seinem Plädoyer gefordert, Ernst sowohl für den Mord an Lübcke als auch wegen der Messerattacke auf den irakischen Flüchtling Ahmed I. zu verurteilen. Aktuell begründet das Gericht die Urteile. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel hatte mit seiner Verhandlungsführung viel Kritik auf sich gezogen. Es wird nachberichtet. (use, kme, mal)

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