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Lübcke-Mord vor Bundesgerichtshof: Revisionen werden im Juli in Karlsruhe verhandelt

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Von: Kathrin Meyer

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Die Verurteilung wegen des Mordes an Walter Lübcke akzeptiert Täter Stefan Ernst nicht. Er legt Revision gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt ein.
Die Verurteilung wegen des Mordes an Walter Lübcke akzeptiert Täter Stefan Ernst nicht. Er legt Revision gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt ein. © Uwe Zucchi/dpa

Das OLG Frankfurt-Urteil zum Lübcke-Mord ist noch nicht rechtskräftig. Weil die Beteiligten Revision einlegen, muss der Bundesgerichtshof den Fall verhandeln.

Karlsruhe – Der Mordfall Lübcke wird im Juli vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Das bestätigte Mustafa Kaplan, Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan Ernst, auf Anfrage unserer Zeitung.

Der Termin für die Hauptverhandlung sei der 28. Juli, so der Anwalt. Zuvor hatte das Magazin „Der Spiegel“ darüber berichtet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst war im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter hatten die besondere Schwere der Schuld festgestellt und sich eine Sicherungsverwahrung vorbehalten. Den Mitangeklagten Markus H. sprach das Gericht vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord frei. Er bekam eine Bewährungsstrafe wegen illegalem Waffenbesitz.

Wegen eingelegter Revisionen: Urteil des OLG-Frankfurt zu Lübcke-Mord noch nicht rechtskräftig

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt waren bislang noch nicht rechtskräftig, weil alle am Prozess Beteiligten Revision eingelegt hatten. Das sind neben der Bundesanwaltschaft, Stephan Ernst und Markus H. auch die Familie Lübcke und Ahmed I. als Nebenkläger. Der Angriff auf den irakischen Flüchtling konnte Ernst vom Gericht nicht nachgewiesen werden.

Dass der Bundesgerichtshof in Strafsachen über Revisionen gegen Urteile der Oberlandesgerichte entscheidet, ist nicht unüblich. Anders als in Zivilsachen bedarf es in Strafsachen keiner Zulassung der Revision. Hält der Bundesgerichtshof die Revision für unzulässig, so kann er ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. In etwa fünf Prozent der Revisionen in Strafsachen wird aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil entschieden.

Anwalt von Stefan Ernst: BGH entscheidet über Freispruch für Mitangeklagten im Lübcke-Mordfall

„Die zentrale Frage in der Hauptverhandlung dürfte werden, ob der BGH den Freispruch für den Mitangeklagten Markus H. bestätigt oder doch aufhebt“, sagt Mustafa Kaplan. Laut dem Anwalt sei Stefan Ernst „tagtäglich damit beschäftigt, die fatalen Folgen seiner Handlung für die Familie Lübcke aufzuarbeiten“. Er arbeite „sehr intensiv“ in einem Aussteigerprogramm. Kaplan hatte auf Totschlag plädiert, nicht auf Mord.

„Für die Familie Lübcke war es sehr schmerzlich, dass der zweite Angeklagte vom Vorwurf der Beteiligung an der Ermordung Lübckes freigesprochen wurde“, sagt Dirk Metz, Sprecher der Familie Lübcke. Ebenso schmerzlich sei gewesen, dass bislang unaufgeklärt geblieben ist, was in den Sekunden vor der Tat geschehen ist. Die Familie sei froh, dass der Generalbundesanwalt die Revision unterstütze. Was dabei herauskomme, bleibe abzuwarten. (Kathrin Meyer)

Der Mordfall Lübcke

Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Stephan Ernst hatte die Tat erst gestanden, seine Geständnisse aber mehrfach wiederrufen. Im Prozess gestand er dann, er selbst habe geschossen; Markus H. sei dabei gewesen. Zuvor hatte Ernst gesagt, dass Markus H. den CDU-Politiker erschossen habe.

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