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Keine vorzeitige Entlassung von Kindsmörder Magnus Gäfgen

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Von: Ulrike Pflüger-Scherb

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Magnus Gäfgen

Kassel. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt weist Berichte zurück, in denen behauptet wird, die Behörde habe weitere zehn Jahre Haft für den Kindsmörder Magnus Gäfgen beantragt.

Der 42-Jährige sitzt seine lebenslange Haftstrafe in der Sozialtherapeutischen Anstalt (Sotha) in Kassel ab. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt weist Berichte des Nachrichtenmagazins Focus und der Bild-Zeitung zurück, in denen behauptet wird, die Behörde habe weitere zehn Jahre Haft für den Kindsmörder Magnus Gäfgen beantragt. Gäfgen war im Juli 2003 vor dem Landgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Er hatte im September 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler in Frankfurt entführt und ermordet. Der 42-Jährige sitzt seine lebenslange Haftstrafe in der Sozialtherapeutischen Anstalt (Sotha) in Kassel ab.

Sie wisse nicht, wie das Magazin auf die zehn Jahre komme, erklärte Nadja Niesen, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, auf Anfrage am Freitag. Richtig sei nur, dass die Staatsanwaltschaft sich negativ zu einer vorzeitigen Entlassung Gäfgens geäußert habe. Das entspreche auch dem Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens, das über Gäfgen gemacht worden ist.

Laut Niesen habe Gäfgen bei der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Kassel deshalb beantragt, den „Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit“ abzulehnen. Beim Landgericht Kassel will man sich nicht mehr zu dem Fall äußern, wie Sprecher Dr. Martin Kolter am Freitag mitteilte.

Laut Focus hat der psychiatrische Sachverständige Dr. Georg Stolpmann aus Göttinen, der zahlreiche Gutachten für das Landgericht Kassel macht, im Juni 2017 ein Prognosegutachten über Gäfgen erstellt. Darin sei Stolpmann zu dem Schluss gekommen, dass sich an der Gefährlichkeit Gäfgens auch viele Jahre nach dem Mord nichts geändert habe. Zwar habe er sich in der Haft weitgehend unauffällig verhalten. Daraus könne jedoch nicht abgeleitet werden, dass von ihm keine Risiken mehr ausgingen, heißt es in dem Focus-Artikel.

Die 15 Jahre Mindesthaft, die es bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe gibt, waren bei Gäfgen im Herbst vergangenen Jahres abgelaufen. Er hatte deshalb einen Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung gestellt. Da im Fall des Kindsmörders bei der Verurteilung die Schwere der Schuld festgestellt wurde, muss die Strafvollstreckungskammer in Kassel prüfen, ob die Mindestverweildauer für den Häftling aufgestockt werden muss. Zum Beispiel auf 17 oder 20 Jahre.

Der Mord an Jakob von Metzler sorgte bundesweit auch für Schlagzeilen, weil der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident dem Verdächtigen Gäfgen im Verhör mit Folter gedroht hatte, um das Leben des Jungen zu retten.

Auch wenn Magnus Gäfgen das Gefängnis in Wehlheiden wohl noch nicht sobald verlassen wird, hat er sich schon auf sein Leben in Freiheit vorbereitet: Vor gut drei Jahren hat er seinen Namen in Thomas David Lukas O. umbenannt. Damit er sich besser resozialisieren kann. 

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