Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Mehr als 800 Ungeimpfte in Stadt und Kreis Kassel gemeldet

Trotz geltender Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitsberufe liegen aktuell 814 Meldungen über ungeimpfte Beschäftigte in Stadt und Kreis Kassel vor.
Kassel – Seit dem 16. März gilt die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Aktuell liegen 814 Meldungen über ungeimpfte Beschäftigte in Stadt und Kreis Kassel vor. Bislang hat das Gesundheitsamt Region Kassel noch kein Verbot ausgesprochen.
Um Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit 16. März.
Berufsbezogene Impfpflicht in Kassel: Mitteilungen sind noch nicht vollständig
Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz mussten die betroffenen Einrichtungen in Stadt und Landkreis Kassel dem Gesundheitsamt bis 31. März mitteilen, wie viele und welche Beschäftigte keinen Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung, eine Genesung oder aber ein ärztliches Attest, dass sie sich nicht impfen lassen können, vorgelegt haben. Nach Angaben des Gesundheitsamtes sind das mehr als 800 Beschäftigte in Stadt und Kreis.
„Zum 31. März lagen insgesamt 814 Meldungen über ungeimpfte Mitarbeitende vor“, berichtet das Gesundheitsamt Region Kassel auf Anfrage unserer Zeitung. Die Mitteilungen der Einrichtungen seien aber noch nicht vollständig. „Meldungen gehen weiterhin ein“, erklärt dazu eine Sprecherin der Stadt Kassel.
Berufsbezogene Impfpflicht in Kassel: Meldungen erfolgen über Online-Portal
Arbeitgeber müssen ihre ungeimpften Beschäftigten über ein Online-Portal dem Gesundheitsamt melden. Der Link, der zum Beispiel auf kassel.de zu finden ist, gilt für alle Einrichtungen, die ihren Sitz in der Stadt oder im Landkreis Kassel haben. Laut Infektionsschutzgesetz haben Arbeitgeber das Gesundheitsamt auch dann zu informieren, wenn Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der von Beschäftigten vorgelegten Nachweise bestehen.
Fehlt der Nachweis oder bestehen Zweifel daran, kann das Gesundheitsamt die Beschäftigung in oder den Zutritt zu der Einrichtung untersagen. Noch sei aber kein Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot gegen Ungeimpfte ausgesprochen worden, betont die Stadtsprecherin. „Alle Personen werden angeschrieben und aufgefordert, die vollständige Immunität innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Schreibens dem Gesundheitsamt nachzuweisen.“ Zudem mache man in den Anschreiben auf die weiter bestehenden Impfangebote aufmerksam.
Impfpflicht: Gesundheitsamt in Kassel darf Beschäftigung oder Zutritt untersagen
Ohne Nachweis dürfen seit 16. März keine neuen Beschäftigten mehr eine Arbeit aufnehmen. Wie viele Einrichtungen von der Impfpflicht betroffen sind, dazu macht das Gesundheitsamt keine Angaben. Es gibt in Stadt und Landkreis Kassel Tausende Beschäftigte in den Gesundheits- und Pflegeberufen, allein das Klinikum Kassel zählt mehr als 3200. Wie berichtet, hatten im Vorfeld viele Einrichtungen betont, der überwiegende Teil ihrer Beschäftigten sei geimpft.
Die Verpflichtung zur Vorlage eines Impfnachweises (Impfpflicht) gilt seit 16. März in folgenden Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs für die Beschäftigten in:
- Krankenhäusern
- Rettungsdiensten
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen
- Dialyse- und Entbindungseinrichtungen
- Tageskliniken
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen und ambulante Behandlungen vornehmen
- sozialpädiatrischen Zentren
- medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
- voll- und teilstationären Pflegeheimen für Ältere, Behinderte oder Pflegebedürftige
- ambulanten Pflegediensten sowie vergleichbaren ambulanten Dienstleistern
(Andreas Hermann)
Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass in den vergangenen Wochen die Krankschreibungen deutschlandweit einen Höchststand erreicht haben.