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Ein Jahr Mindestlohn: Mehr feste Jobs in der Gastronomie

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Von: Axel Schwarz

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Trend zur Festanstellung: Seit Einführung des Mindestlohns haben Kasseler Gastronomen Hunderte Minijobs in sozialversicherte Arbeitsplätze umgewandelt, sagt die Gewerkschaft NGG. Foto:  dpa
Trend zur Festanstellung: Seit Einführung des Mindestlohns haben Kasseler Gastronomen Hunderte Minijobs in sozialversicherte Arbeitsplätze umgewandelt, sagt die Gewerkschaft NGG. Foto:  dpa

Kassel. Ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine positive Bilanz für den Raum Kassel gezogen.

Laut NGG hat der Mindestlohn zu spürbar mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in der Branche geführt.

Die Gewerkschaft stützt sich dabei auf eine Untersuchung des Pestel-Instituts für Systemforschung (Hannover) im Auftrag der NGG. Demnach seien im Juni 2015 insgesamt 3458 Mitarbeiter in Kasseler Gastronomiebetrieben auf sozialversicherungspflichtiger Basis beschäftigt gewesen - „und damit 8,5 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres, als es den gesetzlichen Mindestlohn noch nicht gab“, sagte NGG-Regionalgeschäftsführer Andreas Kampmann.

Auch die regionale Arbeitslosenstatistik insgesamt habe sich im Jahr der Mindestlohn-Einführung positiv entwickelt. Dies zeige, dass sich die Warnungen und Befürchtungen der Arbeitgeber in der Gastronomie nicht bewahrheitet hätten. „Anstatt Servicekräfte oder Küchenpersonal zu entlassen, haben Kasseler Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten neue Kräfte eingestellt“, sagte Kampmann.

Sein Fazit: Der Mindestlohn sei „weder Konjunkturbremse noch gefährlicher Job-Killer“. Etliche Arbeitgeber - nicht nur in der Gastrobranche - hätten aus Minijobs reguläre Stellen gemacht.

Der Umstand, dass viele bisherige Minijobber über die 450-Euro-Grenze gerutscht seien, habe Kassel eine höhere Kaufkraft beschert,

AndreasKampmann
Andreas Kampmann

von der auch die heimische Wirtschaft profitiert habe, sagte der NGG-Geschäftsführer: Beschäftigte, die jetzt den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, hätten „das zusätzlich verdiente Geld nahezu eins zu eins in den Konsum gegeben“.

Aus den Befunden der Studie liest die NGG Nord-Mittelhessen die „klare Botschaft“, dass der gesetzliche Mindestlohn „den Beschäftigten gut getan“ und andererseits „der Wirtschaft nicht geschadet“ habe.

Die Gastro-Gewerkschaft spricht sich laut Kampmann nun dafür aus, den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro „möglichst rasch in einem ersten Schritt auf 10 Euro pro Stunde anzuheben“. Der NGG-Geschäftsführer sagte: Ein Vollzeitbeschäftigter müsse eigentlich mindestens 11,50 Euro pro Stunde verdienen, um nach 45 Jahren im Arbeitsleben eine Rente von 769 Euro zu bekommen, was gerade einmal der Grundsicherung im Alter entspreche. Dies müsse zur Zielmarke für eine weitere schrittweise Erhöhung des Mindestlohns werden.

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