Staatsanwaltschaft Kassel beantragt Strafbefehle – Urteil in Schwalmstadt
Mehrere Verstöße gegen Quarantäne
Kassel/Schwalm-Eder – Weil sie gegen die Verfügungen der Gesundheitsämter verstoßen und sich trotz einer Corona-Infektion nicht in häuslicher Quarantäne aufgehalten haben, hat die Staatsanwaltschaft Kassel Anträge auf Erlass eines Strafbefehls in mehreren Fällen gestellt. Das erklärt Andreas Thöne, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel, auf Anfrage.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Nordhessen sind laut Sprecher Matthias Mänz bislang rund zwei Dutzend Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt worden.
Im Bezirk des Landgerichts Kassel hat es laut Mario Hirdes, Sprecher des Amtsgerichts Kassel, allerdings noch keine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Quarantäne gegeben.
Anders sieht es im Bezirk des Landgerichts Marburg aus, zu dem auch das Amtsgericht Schwalmstadt gehört. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Marburg hat das Amtsgericht jetzt einen 28-jährigen Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt.
Das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises hatte den Mann im März 2020 unter häusliche Quarantäne gestellt und ihm untersagt, seine Wohnung zu verlassen. Gleichwohl tat er dies, woraufhin bei der Staatsanwaltschaft Marburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Nach Abschluss der Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Schwalmstadt dann den Erlass eines Strafbefehls.
Der Richter des Amtsgerichts Schwalmstadt erließ den Strafbefehl und verurteilte den Mann zu der Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3600 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Es handelt sich um die erste Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine sogenannte Corona-Quarantäne im Bezirk des Landgerichts Marburg.
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