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Nichte mehrfach missbraucht: Zehn Jahre Haft für 31-jährigen Sex-Täter

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Kassel. Zehn Jahre muss ein 31-Jähriger aus Kassel ins Gefängnis. Die 1. Große Strafkammer des Kasseler Landgerichts befand den Koch für schuldig, annähernd 20 schwere Sexualstraftaten begangen zu haben.

Der seit seiner Festnahme am Arbeitsplatz im Oktober 2017 in Untersuchungshaft sitzende Mann soll nach Feststellungen des Gerichts in den Jahren 2015 und 2016 in Hofgeismar-Hümme drei junge Frauen im Alter von 16 bis 18 Jahren, die seine Annäherungsversuche abgelehnt hatten, wechselweise mit Hilfe von K.o.-Tropfen im Eistee bewusstlos gemacht, entkleidet, fotografiert und teils auch vergewaltigt haben.

Ebenfalls in dieser Zeit hatte der heute 31-Jährige seine damals siebenjährige Nichte – sein Patenkind – bei Familienbesuchen im Saarland mehrfach schwer sexuell missbraucht.

Erst nach der Vergewaltigung einer 28-jährigen Frau im August 2017 auf einem Feldweg bei Fuldatal-Ihringshausen kam die Polizei auf die Spur des Mannes und nahm ihn im Oktober fest. Bei der Tat hatte er sein Opfer mit einer Softairpistole bedroht, geschlagen, mit Handschellen gefesselt und mehrfach vergewaltigt.

Fahnder fanden kinderpornografisches Material

Dass die Fahnder auf dem Computer des Mannes auch noch 73 Bilder und 44 Videos mit harter Kinderpornografie und dem Missbrauch von Kleinkindern fanden, spielte vor Gericht keine Rolle mehr. Das Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials wurde wegen der zu erwartenden viel höheren Strafen in den anderen Anklagepunkten eingestellt.

Der 31-Jährige nahm das Urteil ohne jede Regung entgegen. Was er in den nächsten Jahren bei der Arbeit im Gefängnis verdient, wird er bei seinem 28-jährigen Vergewaltigungsopfer abliefern müssen. Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 40 000 Euro an die Frau.

Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen unter Vorsitz von Jürgen Dreyer blieben mit ihrem Urteil unter der Forderung von Staatsanwältin Pia Röhde nach zwölf Jahren Gefängnis. Verteidiger Dr. Ulrich Endres hatte eine Haftstrafe von neun Jahren vorgeschlagen. Das umfassende Geständnis des Angeklagten sei „von ganz hohem Gewicht“, sagte Vorsitzender Richter Dreyer. Dieses Geständnis ersparte den schwer unter den Tatfolgen leidenden Opfern und insbesondere der heute zehnjährigen Nichte des Angeklagten die Aussagen vor Gericht. Mit dem Geständnis habe sich der Angeklagte Jahre im Gefängnis erspart.

Ebenfalls strafmildernd wirkte sich aus, dass der 31-Jährige bislang nicht vorbestraft, sondern ein geständiger Ersttäter war. Für eine Sicherungsverwahrung sah das Gericht trotz der Häufung der schweren Sexualtaten keinen Anlass.

Von Jörg Steinbach

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