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Mit 16 zur Kommunalwahl? Rechtsexperte sieht Ausschluss junger Leute als verfassungswidrig an

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Von: Andreas Hermann

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Kommunalwahl 2021 in Hessen: Nicht jeder ist überall wahlberechtigt. (Symbolbild)
Kommunalwahl 2021 in Hessen: 16- und 17-Jährige dürfen nicht mitstimmen. (Symbolbild) © Robert Michael/dpa

Bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Hessen dürfen 16- und 17-Jährige nicht mitstimmen. Ein Kasseler Rechtsexperte sieht den Ausschluss als verfassungswidrig.

Den Wahlausschluss der über 100 000 Deutschen und EU-Bürger in dieser Altersgruppe hält der in Kassel lebende und an der Hochschule Osnabrück öffentliches Recht lehrende Prof. Dr. Hermann K. Heußner für „verfassungswidrig“. „Der Landtag ist verpflichtet, unverzüglich das kommunale Wahlmindestalter auf 16 Jahre zu senken.“

In der Hessischen Verfassung sei das Wahlmindestalter von 18 Jahren nur für die Landtagswahlen festgeschrieben, für Kommunalwahlen gebe es keine verfassungsrechtliche Vorgabe. Das auf 18 Jahre festgesetzte Mindestalter verstoße gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und damit gegen die hessische Verfassung, so Heußner. Bei 16- und 17-Jährigen sei davon auszugehen, dass sie über hinreichende Bildung, Reife und Verantwortungsfähigkeit zur Wahl verfügten. Zwingende Gründe, die den Eingriff in das Wahlrecht zuließen, seien damit nicht gegeben, betont Heußner im HNA-Interview.

Nach Angaben des Politikwissenschaftlers Lukas Kiepe (Universität Kassel) betrifft der Wahlausschluss allein in Kassel mehr als 3000 16- und 17-Jährige. In elf Bundesländern dürfe diese Altersgruppe an Kommunalwahlen teilnehmen. Heußner und Kiepe betonen die Brisanz der Regelung in Hessen. Würden die jungen Leute zugelassen, würde die Kommunalwahl anders ausfallen, denn oft trennten die Kandidaten nur sehr wenige Stimmen.

Das für die Wahlen zuständige Hessische Innenministerium räumt ein, dass die Frage des Mindestwahlalters in der rechtswissenschaftlichen Literatur umstritten sei. Die Landesregierung werde dies aber nicht kommentieren. „In Hessen ist nicht geplant, das Kommunalwahlgesetz zu ändern“, sagt Ministeriumssprecher Michael Schaich.

Nach Ansicht von Rechtsexperte Heußner reicht die Zeit zur dringend angesagten Absenkung des Mindestwahlalters aus. „Anderenfalls finden am 14. März 2021 verfassungswidrige Kommunalwahlen statt. Und es besteht die beträchtliche Gefahr, dass Wahlen wiederholt werden müssen.“ (Andreas Hermann)

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