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Getöteter Asylbewerber in Korbach: Prozess gegen Angeklagten beginnt fünf Jahre danach

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Von: Ulrike Pflüger-Scherb

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Der Tatort: Im Hotel Touric in Korbach wurde vor über fünf Jahren ein 36-jähriger Asylbewerber erwürgt. Der Tatverdächtige muss sich erst jetzt vor Gericht verantworten.
Der Tatort: Im Hotel Touric in Korbach wurde vor über fünf Jahren ein 36-jähriger Asylbewerber erwürgt. Der Tatverdächtige muss sich erst jetzt vor Gericht verantworten. © Archivfoto: Andreas Herrmann

An Weihnachten im Jahr 2013 wurde ein Asylbewerber in Korbach getötet. Erst in der kommenden Woche, fünf Jahre später, wird dem Angeklagten der Prozess gemacht.

Es ist über fünf Jahre her, dass ein 36-jähriger Asylbewerber aus Eritrea am zweiten Weihnachtstag des Jahres 2013 im Korbacher Hotel Touric von einem Landsmann getötet worden sein soll. Die beiden Männer, die sich in dem Hotel ein Zimmer teilten, hatten sich wohl darum gestritten, ob das Fenster beim Rauchen geöffnet werden soll. Das Opfer wurde bei der Auseinandersetzung erwürgt.

Gegen den mittlerweile 22-jährigen Tatverdächtigen erhob die Staatsanwaltschaft Kassel bereits im März 2014 Anklage wegen des Verdachts des Totschlags.

Allerdings wird sich der Mann, der sich seit mehr als vier Jahren wieder auf freiem Fuß befindet, erst in der kommenden Woche auf der Anklagebank des Kasseler Landgerichts verantworten müssen.

Wie kam es zu dieser Verzögerung? 

Warum es so lange gedauert hat, bis der Fall vor Gericht verhandelt wird, ist nicht ganz klar. Nach Angaben eines Sprechers des Kasseler Landgerichts lag der Fall zunächst im Zuständigkeitsbereich der sechsten Strafkammer. Die habe das Verfahren zurückgestellt, weil keine Haftsache vorgelegen habe. Das heißt, der Verdächtige befand sich auf freiem Fuß.

Wie kam es aber angesichts eines Tötungsdeliktes dazu? Nach Angaben von Andreas Thöne, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel, wurde der Angeklagte noch am Tattag vorläufig festgenommen. Zudem hatte das Amtsgericht Korbach auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft gegen ihn einen Tag später angeordnet. Der Mann befand sich daraufhin bis zum 20. August 2014 in Untersuchungshaft. Dann entschied das Oberlandesgericht (OLG), den Haftbefehl aufzuheben. Grund: Das Verfahren sei nicht schnell genug terminiert worden.

Zunächst war die sechste Strafkammer zuständig, im April 2018 kam es beim Landgericht Kassel zu einer Verteilung von einigen Altverfahren an die 1. Große Strafkammer, wovon auch dieses Verfahren betroffen gewesen sei. Mit Beschluss vom Oktober 2018 wurde das Hauptverfahren schließlich eröffnet, und es wurde festgelegt, dass der Prozess am 30. Januar 2019 beginnt.

Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt 

Ob der lange Zeitraum von der Tat bis zur Verhandlung Einfluss auf die Aussage der Zeugen und den Prozessverlauf hat, wird die Öffentlichkeit allerdings nicht erfahren. Denn die Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte sei zur Tatzeit nämlich erst 16 Jahre alt gewesen, und deshalb komme das Jugendstrafrecht zur Anwendung, so Thöne.

Ursprünglich hatte es die Information gegeben, dass der Verdächtige bei der Tat bereits 18 Jahre alt gewesen ist. Das Alter habe der Asylbewerber später durch glaubhafte Angaben nach unten korrigiert, so Thöne.

In seinem Besitz vorgefundene Urkunden, insbesondere eine Taufurkunde, hätten dies bestätigt. Eine Begutachtung zur Altersbestimmung sei aber nicht gemacht worden.

Video aus dem Archiv: Asylbewerber bei Streit getötet

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