Hinzu kommen: Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen sowie wegen Missbrauchs von Titeln. Des Weiteren beantragte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag die Anordnung eines lebenslangen Berufsverbots, bezogen auf alle Heilberufe, die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von über 162 000 Euro und die Einziehung von Computern und Urkunden als Tatmittel. Der Einschätzung der Staatsanwaltschaft schloss sich der Vertreter der Nebenklage, Carsten Drastik, in seinem Plädoyer an.
Der ursprüngliche Vorwurf: Meike S. soll am Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar zwischen 2015 und 2018 fünf Menschen getötet haben, bei deren Operationen sie für die Narkose zuständig war. Sie hat laut Anklage nie ein Medizinstudium abgeschlossen und sich mit falschen Angaben die Einstellung als Ärztin erschlichen.
Allerdings ist laut Staatsanwaltschaft in zwei Fällen, die als Morde angeklagt wurden, ein ursächlicher Zusammenhang der Behandlungsfehler und dem Tod der Patienten nicht nachzuweisen. Daher gehe man in diesen Fällen nun von versuchtem Mord aus, so Dr. Stephan Schwirzer, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Hauptverhandlung wird am Mittwoch, 11. Mai, 9 Uhr, mit dem Schlussvortrag der Verteidigung fortgesetzt. Die Angeklagte kann sich danach im sogenannten „letzten Wort“ äußern. Bislang hatte Meike S. vor Gericht geschwiegen. (Maja Yüce)
Mord in drei Fällen und die besondere Schwere Schuld, so lautet die Bewertung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Prozess gegen die „falsche Ärztin“ Meike S.. Folgt das Gericht in seinem Urteil der Einschätzung, dass die Schuld von Meike S. besonders schwer wiegt, wäre nach Ablauf der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren die sonst zulässige Aussetzung des Rests der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgeschlossen.