Nach abgelehntem Radentscheid: Kasseler Initiative will klagen

Aus formalen Gründen hatte die Kasseler Stadtverordnetenversammlung das Bürgerbegehren "Radentscheid" am Montag für unzulässig erklärt. Dagegen möchte die Initiative nun klagen.
Wie die Initiatoren am Freitag mitteilten, gebe es dafür mehrere Gründe. Zum Radentscheid Kassel seien zwei Magistratsvorlagen eingebracht worden. Die erste behandele die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Am Montag hatte die Kasseler Stadtverordnetenversammlung (Stavo) das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Die zweite Vorlage zur „Förderung des Radverkehrs“ enthalte ein Gegenangebot der Stadt und befinde sich noch in der politischen Diskussion.
Nach Ansicht der Initiative habe seitens der rot-grünen Koalition ein Interesse bestanden, beide Vorlagen an verschiedenen Terminen in die Stavo einzubringen. Gegen den Willen des Radentscheids sei die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits jetzt beschlossen worden. Aufgrund der Klagefrist von vier Wochen bestehe für den Radentscheid keine Möglichkeit, ein Verhandlungsergebnis zur zweiten Magistratsvorlage abzuwarten. Klage müsse bereits jetzt eingereicht werden.
Hinzu komme, dass aus Perspektive der Initiative die Hürden an ein Bürgerbegehren in Hessen zu hoch seien. Der Grund: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern müsse die Kostenschätzung durch die Initiatoren selbst erstellt werden. Es gebe nur eine allgemeine Beratungspflichten der Gemeinde. Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) müsse in Sachen direkter Demokratie reformiert werden, fordern die Initiatoren des Kasseler Radentscheids. Dazu wollen sie mit ihrer Klage beitragen.
Neben Kassel wurden auch die Radentscheide in Darmstadt und Frankfurt als unzulässig eingestuft. Innerhalb der Radentscheidbewegung gebe es deshalb den Wunsch, die Anforderungen der HGO durch die Justiz zu konkretisieren, damit zukünftige Radentscheide mehr Klarheit haben.
Zudem beklagen die Kasseler Radaktivisten in ihrer Pressemitteilung, dass die Prüfung des Bürgerbegehrens Wohlwollen vermissen lasse. Hiermit sei vor allem die Auslegung im Rahmen der vorhandenen Interpretationsspielräume der Gemeindeordnung gemeint. Die Begründungen zur Unzulässigkeit erwecke bei den Organisatoren den Eindruck, dass regelrecht nach Gründen gesucht worden sei, um das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Zur Berechnung der Kosten zur fahrradfreundlichen Umgestaltung der Stadt seien stark belastete Hauptstraßen und Einfallstraßen mit geringem Straßenraum ausgewählt worden. Kostengünstigere Alternativen seien nicht berücksichtigt worden.
Initiative: Endlich Radwege ausbauen
Die Initiatoren rufen Unterstützer darüber hinaus zu Spenden auf, um die Kosten für Gerichtsverfahren und Anwaltshonorare zu decken.
Unabhängig von der Klage fordern die Organisatoren um Luisa Sümmermann der Initiative "endlich Taten". Kassels Radwege müssen "endlich ausgebaut werden". Dazu bedürfe es deutlich mehr Finanzmittel sowie mehr Stellen für Planer.
Hier lesen Sie die Gründe, warum die Stavo den Radentscheid in Kassel ablehnte. Die gesamte Mitteilung finden Sie hier.