Nach großem Ärger: Keine Obdachlosen-Unterkunft mehr in Kassel-Niederzwehren
Nach dem Ärger um eine Obdachlosenunterkunft in Kassel-Niederzwehren meldet sich die Stadt zu Wort. Das Haus soll nicht mehr gemietet werden.
Kassel – Um eine Obdachlosenunterkunft in der Frankfurter Straße 316 in Kassel-Niederzwehren gab es in den vergangenen Jahren viele Debatten. Nach massiven Beschwerden von Nachbarn über Bedrohungen, Belästigungen und Beschädigungen durch die obdachlosen Männer wurde die Unterkunft im September 2021 kurzfristig geschlossen.
Bürgermeisterin Ilona Friedrich hatte damals erklärt, dass bau- und brandschutzrechtliche Fragen beim Bauamt noch geklärt werden müssten. So gab es zum Beispiel die Kritik, dass es an dem Haus, in dem obdachlose Männer untergebracht waren, keine Außentreppe als Fluchtweg gibt.
Im November 2022 hat die Stadt den Nachbarn dann mitgeteilt, dass der Standort jetzt doch als Obdachlosenunterkunft umgenutzt werden könne. In dem Schreiben der Stadt heißt es, dass die Umnutzung nachträglich erteilt worden sei.
Kassel: Streit um Obdachlosenunterkunft - Anwohner kritisch
Zum Unmut der Anwohner. Am Runden Tisch sei doch besprochen worden, dass eine Nutzung als Obdachlosenunterkunft nicht mehr in Frage komme, sagt Fritz Wimmer, der in direkter Nachbarschaft zu dem alten Fachwerkhaus wohnt. Er legte Widerspruch gegen die Entscheidung der Stadt ein.

Darüber hinaus hatte der Ortsbeirat Niederzwehren bereits im November 2021 beschlossen, dass er wünscht, dass das Einzeldenkmal als Zweifamilienhaus erhalten bleibt und um eine Stellungnahme des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz gebeten. Bis heute habe die Stadt diesen Beschluss des Ortsbeirats ignoriert, teilte Ortsvorsteher Harald Böttger kürzlich in einer Sitzung des Stadtteilgremiums mit.
Kassel: Sozialamt will Gebäude nicht als Obdachlosenunterkunft nutzen
Auf Anfrage der HNA hat ein Sprecher der Stadt jetzt erklärt, dass es sich bei dem Gebäude um Privateigentum handele. Im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes gebe es keine Möglichkeit, die Nutzung als Zweifamilienhaus vom Eigentümer zu verlangen.
Der Sprecher teilte auch mit, warum der Standort entgegen allen bisherigen Absprachen jetzt doch als Obdachlosenunterkunft genutzt werden könne. Der Eigentümer habe sich um die Umnutzung bemüht und den Bauantrag gestellt. Dieser müsse nach der Hessischen Bauordnung genehmigt werden, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Nach Austausch mit dem Sozialamt sei durch das Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz ein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet worden, in dem neben dem Sozialamt auch die Feuerwehr, das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt sowie das Umwelt- und Gartenamt beteiligt worden seien. Anschließend habe man den Ortsbeirat über die Entscheidung informiert.
Auch wenn das Fachwerkhaus als Obdachlosenunterkunft genutzt werden kann, so müssen sich die Nachbarn wohl keine Sorgen darüber machen, dass hier tatsächlich Obdachlose wieder einziehen. „Auch wenn es rechtlich möglich wäre, wird das Sozialamt das Gebäude nicht als Obdachlosenunterkunft nutzen“, so der Stadtsprecher. (Ulrike Pflüger-Scherb)