Kassel. Der Kasseler Neonazi Bernd T. (41) begrüßte am Dienstagmorgen die Anwesenden, als er in den Saal D 130 des Kasseler Landgerichts geführt wurde, als freue er sich, alte Bekannte und Weggefährten zu sehen.
Seit Ende April vergangenen Jahres sitzt der Mann, der seit 1990 bereits 23 Mal verurteilt worden ist, in Untersuchungshaft. Beim Prozess vor der Fünften Strafkammer wird Bernd T. nun von Anwalt Dirk Waldschmidt, dem ehemaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden der hessischen NPD, verteidigt. T. muss sich mit zwei weiteren Männern im Alter von 28 und 29 Jahren sowie drei Frauen, (37, 44 und 49) wegen des Verdachts der mehrfachen gemeinschaftlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, räuberischer Erpressung, Nötigung und Bedrohung auf der Anklagebank verantworten.
T. grinste mitunter, als Staatsanwältin Riester die Anklage verlas. Dort schilderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass der Neonazi versucht habe, aus dem Kreis von sozial schwachen Menschen und der Trinkerszene neue Mitglieder für seinen mittlerweile verbotenen Verein „Sturm 18“ zu rekrutieren und sie anschließend als „Azubis zu führen“.
Einige dieser von T. Auserwählten schienen sich allerdings nicht seinem Neonazi-Verein anschließen zu wollen, weil sie zum Beispiel nichts gegen Ausländer hätten. Diese Verweigerer sollen laut Anklage von T. und seiner hörigen Gefolgschaft geschlagen, getreten, bedrängt und bedroht worden sein. Einem Mann sei zur Strafe eine Glatze geschoren worden und er wurde eine Woche festgehalten.
Nach Verlesung der Anklage endete der erste Prozesstag. Der Prozess wird am 11. April fortgesetzt.
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