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Neue Corona-Regeln in Kassel: Alle Vorgaben im Überblick

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Von: Marie Klement

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Schild 2G-Regelung
Auch in Kassel können Einzelhändler jetzt selbst entscheiden, ob sie die 2G-Regelungen anwenden wollen. Bisher durfte das schon Gastronomen (Symbolbild). © Markus Scholz/dpa

Einzelhändler in Kassel können nun wählen, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene in ihren Läden empfangen. In Gastronomie und Kulturbereich gilt 2G bereits.

Kassel – Das 2G-Optionsmodell wird in Hessen - und damit auch in Stadt und Kreis Kassel - auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet, informierte die hessische Landesregierung am Dienstag (12.10.2021) über die neuen Beschlüsse des Corona-Kabinetts. Die 2G-Option sei „auf Wünsche aus der Branche hin“ ausgeweitet worden, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier demnach. „Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.“

Betreiber im Kultur-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereich durften die 2G-Regel im Rahmen der Corona-Pandemie schon länger anwenden. Wer nur Geimpfte und Genesene in seine Räume oder Läden lässt, darf auf die Abstands- und Maskenpflicht verzichten.

Corona-Verordnung in Hessen gilt vorerst bis 7. November – Weihnachtsmärkte erlaubt

Die angepasste und bis zum 7. November verlängerte Corona-Verordnung des Landes sieht zudem Lockerungen vor, die auch Weihnachtsmärkte wie den in Kassel betreffen. Diese könnten in diesem Jahr stattfinden, Zugangskontrollen seien nicht erforderlich, erklärte Bouffier. Generell gilt für Volksfeste: Sie können ohne Genehmigung bestimmter Personenzahlen durchgeführt werden.

Zu den neuen Corona-Regeln gehört außerdem, dass in Alten- und Pflegeheimen bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr gilt. Stattdessen sollen „individuell erforderliche Schutzmaßnahmen“ ergriffen werden. Die Corona-Inzidenz in der Stadt Kassel ist derweil leicht gesunken. Am Dienstag (12.10.2021) meldet das RKI eine Inzidenz der Neuinfektionen von 41,3 (Vortag: 42,3) in der Stadt Kassel und 30,8 (Vortag: 29,1) im Kreis Kassel.

Corona-Regeln für Kassel: Ungeimpftes Krankenhauspersonal muss öfter testen

Strengere Regelungen sieht die Verordnung auch vor: Ungeimpftes Krankenhauspersonal muss sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. In Schulen gilt: Maske auf am Sitzplatz und tägliche Tests unmittelbar nach einem positiven Schnelltest etwa eines Mitschülers - und nicht erst nach der Bestätigung durch einen genaueren PCR-Test.

Bouffier appellierte mit Blick auf das Ende der kostenlosen Corona-Tests, sich gegen das Virus impfen zu lassen: Hessen sei bislang gut durch den Herbst gekommen. „Trotzdem dürfen wir nicht unvorsichtig werden.“ Den größten Schutz biete eine Impfung. „Und diese ist nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei zu bekommen.“

Corona-Regeln: Das gilt generell in Kassel

Wichtig: Veranstalter, private Betreiber und nun auch Einzelhändler haben die Möglichkeit, ausschließlich Geimpfte und Genesene (2G-Regel) einzulassen. Auch das Personal muss sich an die 2G‐Regel halten. In diesem Fall gibt es keine Maskenpflicht, keine Abstandsregeln sowie keine Kapazitätsbeschränkungen. Von der 2G‐Pflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

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Corona: Was ist die 3G‐Regel?

Bei 3G ist der Zutritt ist nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (ausgenommen Kinder bis zum 6. Lebensjahr) gestattet: 

Was gilt in Kassel beim Corona-Negativnachweis?

Was ist ein Negativnachweis? Impfnachweis, Genesenennachweis, Antigen‐Schnelltest (maximal 24 Stunden alt), PCR‐Test (maximal 48 Stunden alt), Schülertestheft (zeitlich unbegrenzt). Kinder unter 6 Jahren und 6-Jährige bis Einschulung brauchen keinen Negativnachweis.

Wo wird ein Negativnachweis benötigt?

Wo wird kein Negativnachweis benötigt?

Zu beachten beim Testnachweis und Genesen‐Nachweis

Ein negativer Antigen‐Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein negativer PCR‐Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Genesene müssen nach 6 Monaten eine Auffrischungsimpfung nachweisen

Corona: Was gilt in Kassel bei der Maskenpflicht?

Wo gilt die Maskenpflicht (ausschließlich medizinische Maske)?

Wo gilt keine Maskenpflicht?

Wer muss keine Mund‐Nasen‐Bedeckung tragen?

Was gilt in Kassel bei der Kontaktdatenerfassung?

Wo müssen Kontaktdaten erfasst werden?

Weitere Informationen zu den aktuellen Regeln und häufig gestellten Fragen veröffentlicht die Stadt Kassel auf ihrer Website. (Marie Klement mit dpa)

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