Kassel. Der Überfall auf eine Filiale von Burger King an der Knorrstraße in Niederzwehren hat nun auch interne Konsequenzen bei der Fastfoodkette. Während der Tat war ein 17-jähriger Mitarbeiter noch in der Filiale, obwohl er zu dieser Uhrzeit eigentlich überhaupt nicht mehr hätte arbeiten dürfen.
Wie die HNA berichtet hatte, war ein 17-jähriger Mitarbeiter in der Nacht zum Montag um kurz nach Mitternacht von einem Täter mit einer Waffe bedroht worden.
Um diese Uhrzeit hätte ein Jugendlicher dieses Alters gar nicht mehr arbeiten dürfen. Das Unternehmen hat damit gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstoßen.
Auf Anfrage der HNA erklärte die Pressestelle von Burger King am Mittwoch: „Das Unternehmen bedauert, dass im betroffenen Restaurant am Tag des Vorfalls die allgemein gültigen Jugendschutzrichtlinien (für Jugendliche in mehrschichtigen Betrieben gilt die Ausnahme bis 23 Uhr) nicht eingehalten wurden.“ Burger King habe sich diesbezüglich umgehend mit dem zuständigen Franchisenehmer in Verbindung gesetzt. Dieser habe mitgeteilt, dass er den Einsatz des Jugendlichen nach 23 Uhr ebenfalls bedauere und sogleich eine Schulung mit seinen Mitarbeitern zum Thema Jugendschutz sowie strengere Kontrollen bei Schichtzuteilung machen werde.
Der 17-jährige Angestellte habe am Sonntag aufgrund eines personellen Engpasses die Spätschicht übernommen, heißt es in der Stellungnahme. (use)