Lübcke-Prozess
Lübcke-Prozess: Stephan Ernst sagt erneut aus und wirft weitere Fragen auf
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beantwortete der Hauptangeklagte Stephan Ernst im Gericht weitere Fragen.
Frankfurt – Stephan Ernsts Aussagen warfen allerdings erneut Fragen auf.„Ist es wahr, dass mein Mann in der letzten Sekunde seines Lebens in das Gesicht von Markus H. geblickt hat“, fragt Irmgard Braun-Lübcke. Die Witwe des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke schaut den Hauptangeklagten an. „Ja“, sagt Stephan Ernst. „Wirklich“, fragt sie eindringlich. „Ja.“
Irmgard Braun-Lübcke bekommt nun die Antworten, die sie vor zwei Wochen eingefordert hatte. Da richtete sie als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einen eindringlichen Appell an den Hauptangeklagten. Sie bat Ernst darum, alle noch offenen Fragen der Familie Lübcke zur Tat zu beantworten. Nur das könne den Angehörigen helfen, die Tat zu verarbeiten und vielleicht irgendwie in ein normales Leben zurückzufinden.
Lübcke-Prozess: Stephan Ernst sagt erneut aus
Zu diesen Fragen, die Irmgard Braun-Lübcke an den Angeklagten gestellt hatte, hatte sich Stephan Ernst Notizen gemacht, die er nun verliest. Einleitend sagt der 47-Jährige erneut, dass die furchtbare Tat und das unermessliche Leid nicht wieder gutzumachen seien. „Ich verstehe das gesellschaftliche Misstrauen und die Ablehnung mir gegenüber sehr gut“, sagt er. „Wie kann es auch anders sein.“
Dahingehend solle sein Wunsch, am Aussteigerprogramm Ikarus teilzunehmen, aber nicht verstanden werden. Er habe in den rechtsextremen Kreisen Halt und Anerkennung gefunden, sei sozial abhängig gewesen. Durch das Programm erhoffe er sich Rückhalt und Orientierung, um wegzukommen von den extremen Ansichten.
Lübcke-Prozess: Stephan Ernst will an Aussteigerprogramm teilnehmen
Anschließend beantwortet Ernst die Fragen. Seine vorformulierten Antworten bringen aber kaum neue Erkenntnisse. Ernsts Aussagen werden immer wieder von Schniefen, Schluchzen und längeren Pausen unterbrochen. Es fällt dem Hauptangeklagten sichtlich schwer, über die Tat zu sprechen. Aber er spricht.
Walter Lübcke habe auf seiner Terrasse in Wolfhagen-Istha die ganze Zeit im Stuhl gesessen, er habe sich nicht wehren können, so Ernst. Er habe sowohl ihn als auch den Mitangeklagten Markus H. gesehen. H. sei ein wenig früher auf die Terrasse getreten. Er aber habe Lübcke an der linken Schulter gefasst und ihn zurück in den Stuhl gedrückt, als dieser geschrien habe und aufstehen wollte, schildert Ernst.
Lübcke-Prozess: Ernsts Aussage wirft weitere Fragen auf
„Wir wollen die Wahrheit, die volle Wahrheit – wissen, wie es wirklich war“, richtet sich Irmgard Braun-Lübcke noch mal an den Angeklagten – ihre Stimme bricht. Anschließend stellt der Rechtsanwalt der Familie Lübcke weitere Fragen, die Ernst dann frei beantwortet.
In seinen bisherigen Einlassungen hatte es immer wieder Widersprüche gegeben, und so ist es auch an diesem Tag. Ernst wirkt allerdings – anders als sonst oft – keinesfalls unsicher. Er beantwortet die Fragen von Holger Matt, dem Rechtsanwalt der Familie Lübcke, zügig und ohne Unterbrechungen.
Lübcke-Prozess: Stephan Ernst war bereits 2016 an Lübckes Haus
Ernst beschreibt auf Matts Bitten seine Aufenthalte in Wolfhagen-Istha. Erstmals war er Anfang 2016 am Haus von Walter Lübcke. Auslöser sei die Silvesternacht in Köln gewesen. Mit Markus H. habe er darüber im Schützenverein gesprochen, dann sei man gemeinsam hingefahren. 2017 sei Ernst allein in Istha gewesen. Beim ersten Mal habe er herausfinden wollen, was für ein Auto Lübcke fährt. Für das zweite Mal kann er keinen bestimmten Grund nennen. 2018 seien er und H. erneut nach Istha gefahren – dieses Mal, um herauszufinden, ob man sich dem Haus vielleicht über Waldwege nähern könne. Sie seien dabei zufällig auf ihr späteres Opfer getroffen. Ernst schildert, er habe Lübcke ansprechen wollen, aber H. habe gesagt, das sollte man besser nicht machen. Ob Ernst 2019 noch ein weiteres Mal in Istha gewesen ist? „Nein, nur am 1. Juni“, antwortet Ernst. Wann er Waffen dabei gehabt habe? Nur am Tattag, so Ernst.
Dann schildert er auf Nachfrage den Ablauf der Schießübungen. Er habe mal mit H. und mal allein in der Nähe des Rasthofs Kassel geschossen, sagt Ernst. Aber er und H. seien auch häufig im Schützenverein Sandershausen gewesen, ohne sich in die Schießkladde einzutragen. Das sei niemandem aufgefallen.
Lübcke-Prozess: Ende nicht mehr in diesem Jahr
Den Tatentschluss hätten er und H. nach der Jahreshauptversammlung des Schützenvereins getroffen. Man habe sich danach Bier an einer Tankstelle gekauft und sich damit auf Bänke in der Nähe eines Lagers von SMA in Sandershausen gesetzt. H. soll laut Ernst vorgeschlagen haben, eine Waffe mitzunehmen. Er habe aber keine von seinen legalen Waffen nehmen wollen. Deshalb habe Ernst zugestimmt, dass sie seine Waffe nehmen. Ob er jemals überlegt habe, die Tat alleine zu begehen, fragt Holger Matt. „Nein“, sagt Ernst. „Ich hatte von mir aus allein nicht den Antrieb dazu.“
Die Familie will wissen, wem Ernst erstmals die wahre Geschichte erzählt habe. Das sei sein Anwalt Mustafa Kaplan gewesen, sagt Stephan Ernst. Kurz vor der Mittagspause unterbricht der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel die Verhandlung erneut für eine Beratungspause. Dann verkündet er: „Der Prozess wird wohl nicht mehr in diesem Jahr zu Ende gehen.“ Die Aussagen von Stephan Ernst würden erneut Fragen aufwerfen, die es zu klären gelte. Man wolle den Angeklagten erneut ausführlich befragen.
Lübcke-Prozess: Familie hält Ernsts Aussagen für glaubwürdig
Für die Familie Lübcke ist dieser Prozesstag bedeutend. Ihr Sprecher Dirk Metz unterstreicht, dass man die Aussagen von Ernst für glaubhaft halte. Das Ziel sei die vollständige Aufklärung des Falls. Mit einer weiteren Befragung Ernsts sei man dem ein Stück weit näher gekommen. Irmgard Braun-Lübcke habe gefühlt, dass sie mit ihrer persönlichen Ansprache bei Stephan Ernst was erreichen könne. Warum gerade das Wissen, wie die letzten Sekunden des Opfers ausgesehen haben, so bedeutend sei, das könne nur jemand nachfühlen, der so eine Tat als Angehöriger erlebt habe. (Kathrin Meyer)
Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke gab es eine neue überraschende Aussage: Stephan Ernst hatte lange vor der Tat auch Lübckes Ehefrau im Visier. Während der Lübcke-Prozess in Frankfurt weitergeht, wird die Einsicht in die Akte des ehemaligen Verteidigers von Stephan E. gefordert. Dies wurde zuletzt abgelehnt. (Kathrin Meyer)