Nachdem es als Flüchtlingsunterkunft nicht mehr benötigt wurde, hat die Stadt sehr kurzfristig dem Eigentümer vorgeschlagen, die Wohnungen zu vermieten.
Abweichend zur vertraglichen Regelung hat es dazu ein Entgegenkommen des Eigentümers gegeben. Zusätzliche Kosten entstanden etwa durch den Umbau zu Mietraum, für die Einlagerung von Mobiliar sowie die Einbaukosten von Stromzählern in jede Wohnung.
Anstelle der ‘Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft’ führt der Eigentümer jetzt die Hausverwaltung durch. Auf die ursprünglich vereinbarte ‘Miete’ wird jetzt nicht nur die Grundmiete der vermieteten Wohnungen angerechnet, sondern auch die Zahlungen der Mieter für die Neben- und Heizkosten. Im ursprünglichen Vertrag ist bestimmt, dass diese Kosten vom Eigentümer getragen werden. Hinzu kommt die Anrechnung der Einnahmen aus der Stellplatzvermietung.“
Zum Vertragsabschluss zwischen der Stadt und der Memoglu GmbH befragten wir Wolfram Kieselbach, den Vorsitzenden des Kasseler Haus- und Grundeigentümerverbandes . Kieselbach erinnert an die Not, in der die Stadt während der Flüchtlingskrise gewesen ist: „Die Stadt saß bei der Suche nach Unterkünften nicht am längeren Hebel. Der Wohnungsmarkt ist eng und da sind Verhandlungen über die Bedingungen einer Vermietung schwierig.“ Dem Investor sei kein Vorwurf zu machen, dass er auf der Vertragserfüllung bestehe. „Warum sollte er davon zurücktreten?“ Die Stadt hätte allerdings bei der Vertragsgestaltung auf eine Aufsplittung der Leistungen bestehen können. So hätte etwa die reine Miete garantiert werden können bis zum Jahr 2024, nicht aber die Kosten für den Betrieb einer Unterkunft, die nun überhaupt nicht anfallen.
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