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Prozess gegen Frauenärztinnen: Richter nicht befangen

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Von: Ulrike Pflüger-Scherb

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Der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter wurde abgelehnt: Die Angeklagte Nora Szász (links) hatte den Antrag gestellt. Mit ihrer Kollegein Natascha Nicklaus musste sie sich am 29. August auf der Anklagebank des Kasseler Amtsgerichts verantworten. © dpa

Kassel. Der Prozess gegen die Kasseler Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun wurde der Befangenheitsantrag gegen den Richter abgelehnt.

Aktualisiert um 17.05 Uhr - Das teilte Dr. Philipp Kleinherne, stellvertretender Sprecher des Amtsgerichts Kassel, am Mittwoch auf Anfrage mit. Der für Befangenheitsanträge zuständige Richter habe den Antrag als unbegründet zurückgewiesen.

Die beiden Ärztinnen müssen sich vor dem Amtsgericht wegen mutmaßlich verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verantworten. Am ersten Prozesstag vor zwei Wochen hatte die Angeklagte Szász nach acht Stunden Verhandlung einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Riekmann gestellt. Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen.

Der Vorsitzende Richter hatte zuvor einen Beweisantrag der Verteidigung zweimal abgelehnt. Die hatte die Anhörung eines Sachverständigen beantragt, der die Folgen der strafrechtlichen Restriktion von Schwangerschaftsabbrüchen erläutern sollte. Riekmann lehnte das ab. Es gehe im Prozess nicht darum, den strittigen Paragrafen 219 a Strafgesetzbuch zu bewerten, sondern ihn anzuwenden.

Nach der zweiten Ablehnung des Beweisantrags zeigte sich Szász empört. Sie habe das Gefühl, das Urteil stehe schon fest. Ihr Verteidiger Knuth Pfeiffer erklärte, seine Mandantin sei befremdet von dem mangelnden Aufklärungsinteresse Riekmanns.

Zudem warf die Verteidigung dem Richter vor, an unangemessener Stelle in dem Verfahren gelacht zu haben. Das sahen nicht alle so. Unter den Prozessbeobachtern gab es auch Personen, die das Lachen nicht wahrgenommen haben.

Dass Befangenheitsanträge abgelehnt würden, das geschehe im überwiegenden Teil der Fälle, sagte Pfeiffer am Mittwoch gegenüber der HNA. „Das ändert aber nichts an der Nachvollziehbarkeit der Argumente meiner Mandantin, die den Antrag gestellt hat.“ Der Richter habe kein Interesse an den Hintergründen der ganzen Schwangerschaftsproblematik gezeigt, so Pfeiffer.

Der Prozess wird nicht fortgeführt, sondern muss neu aufgerollt werden. Nach der Unterbrechung am 29. August hätten höchstens 22 Tage bis zum nächsten Verhandlungstag vergehen dürfen. Der nächste Termin hätte demnach am kommenden Donnerstag, 20. September, stattfinden müssen. Das kann nicht realisiert werden. Deshalb wird der Prozess jetzt ausgesetzt, so der Gerichtssprecher. In einem neuen Prozess gegen die beiden Frauenärztinnen beginnt die Hauptverhandlung dann wieder bei Null.

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