Nach Radentscheid in Kassel: Jurist fordert Änderung der Gemeindeordnung

Aus formal-rechtlichen Gründen wurde das Bürgerbegehren Radentscheid in Kassel von der Stadt für unzulässig erklärt. Rechtsexperte Prof. Dr. Hermann Heußner fordert eine Reform.
Er fordert eine Reform der der Hessischen Gemeindeordnung. Fast 22 000 Unterschriften für den Radentscheid in Kassel, und dann erklärt die Stadtverwaltung das Bürgerbegehren aus formal-rechtlichen Gründen für unzulässig. Die Ablehnung stößt nicht nur bei den Initiatoren, sondern auch bei vielen Bewohnern der Stadt auf Unverständnis.
Wir haben mit dem in Kassel lebenden und in Osnabrück lehrenden Rechtsexperten Prof. Dr. Hermann Heußner über den Radentscheid gesprochen. Heußner schlägt eine Reform der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vor, um künftig Enttäuschungen wie in Kassel verhindern zu können.
Nach rechtlicher Prüfung hat die Stadtverwaltung das Bürgerbegehren Radentscheid in Kassel für unzulässig erklärt. Ist das eine Fehlentscheidung?
Hermann Heußner: Die Entscheidung über die Zulässigkeit ist eine rechtliche Frage. Zur Beurteilung ist eine intime Kenntnis des Sachverhalts notwendig. Im Streitfall müssen die Gerichte entscheiden.
Die Initiative hat Tausende Unterschriften gesammelt. Wäre es nicht besser gewesen, wenn die Frage der Zulässigkeit vorher geklärt worden wäre?
Heußner: Ja, der jetzige Zustand ist sehr ärgerlich. Die Aktivisten des Bürgerbegehrens haben große Mühen auf sich genommen und es besteht die Gefahr, dass alle Unterschriften wertlos sind. Eine frühere Prüfung erfordert allerdings, dass die Hessische Gemeindeordnung geändert wird.
Warum ist eine Änderung der Gemeindeordnung notwendig?
Heußner: Zurzeit kann die Stadt über die rechtliche Zulässigkeit verbindlich erst nach Einreichung des Bürgerbegehrens entscheiden. Durch eine Änderung der Gemeindeordnung müsste diese Zulässigkeitsprüfung von den Initiatoren bereits dann beantragt werden können, wenn sie erst einen Bruchteil der notwendigen Unterschriften gesammelt haben, zum Beispiel ein Zehntel. Beim Radbegehren in Kassel hätten dafür bereits 450 statt 4500 Unterschriften ausgereicht.
Und wenn das Begehren dann unzulässig ist?
Heußner: Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Wenn die Beanstandungen nicht allzu groß sind, dann können die Initiatoren ihr Begehren anpassen und weiter sammeln, die bereits gesammelten Unterschriften gelten weiter. Sind die Beanstandungen jedoch umfassend, dann muss von vorne gesammelt werden. Allerdings waren dann die bereits aufgewendeten Mühen nicht allzu groß.
Wie wahrscheinlich ist eine Änderung der Gemeindeordnung?
Heußner: Wenn sich die Kasseler Landtagsabgeordneten aus Anlass des Bürgerbegehrens der Sache annehmen, wären die Aussichten gar nicht so schlecht. Denn SPD, Grüne und Linke sind programmatisch für eine gut ausgebaute direkte Demokratie. Und die Grünen sind an der Regierung beteiligt. Die CDU müsste auch zu gewinnen sein. Sie fordert im Wahlprogramm die Gemeindeordnung zu überarbeiten, um erkanntem Optimierungsbedarf Rechnung zu tragen.
War jetzt die gesamte Aktion der Kasseler Radentscheid-Initiative sinnlos?
Heußner: Nein, die Kampagne hat in jedem Fall die öffentliche Diskussion stark angeregt und die Stadtpolitik beeinflusst. Dies zeigen ja auch die Äußerungen des Oberbürgermeisters. Das ist der Charme der direkten Demokratie, dass auch Begehren, die keinen formalen Erfolg haben, politische Kraft entwickeln. Im Übrigen war der Zuspruch mit knapp 22 000 Unterschriften so stark, dass auch ein neues Begehren erfolgreich sein dürfte.
Hermann Heußner (58) ist Professor für Öffentliches Recht und Recht der Sozialen Arbeit an der Hochschule Osnabrück. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist direkte Demokratie. In Kassel geboren und in Vellmar aufgewachsen, studierte Heußner Jura in Göttingen und promovierte in den USA. Er ist verheiratet, hat drei Kinder und lebt mit seiner Familie im Stadtteil Vorderer Westen.