Kassel. Der Kasseler Arzt, der seine Mitarbeiterinnen über Monate in intimen Situationen auf der Personaltoilette filmte und fotografierte, hat nun einen Strafbefehl erhalten.
Dies teilte die Kasseler Staatsanwaltschaft mit.
Laut dem Strafbefehl muss der Internist eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen bezahlen. Über die Höhe der Summe schweigt die Staatsanwaltschaft. Allerdings gilt der Mediziner nun als vorbestraft. Einen Eintrag ins Führungszeugnis erhält er aber nicht – dafür ist die Zahl der Tagessätze zu niedrig.
Der Facharzt für innere Medizin, der im vergangenen Jahr mit einer Minikamera seine weiblichen Angestellten beim Toilettengang und in der Umkleide ausspionierte, praktiziert nach wie vor. Allerdings muss er nun zusätzlich zum abgeschlossenen Strafverfahren weitere Sanktionen von Seiten der Landesärztekammer befürchten.
Wer als Arzt gegen das Berufsrecht verstößt, muss – je nach Schwere des Verstoßes – mit unterschiedlichen Folgen rechnen: Diese reichen von einer Verwarnung bis zum Entzug der Zulassung. Diese Entscheidung steht aber im Kasseler Fall noch aus.
Der betroffene Facharzt war im Frühjahr 2015 aufgeflogen, als eine seiner Mitarbeiterinnen die intimen Fotos auf seinem Computer entdeckte und die Polizei informierte. Seitdem haben mehrere seiner Angestellten gekündigt.
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