Kassel. Die Stadt Kassel hätte sich das Blitzer-Desaster ersparen können. Denn schon 2003 mussten vier Kommunen aus dem Kreis Kassel ihre sehr ähnlich organisierten Tempokontrollen beenden, nachdem ein Gericht sie für unzulässig erklärte.
Schon damals entschieden die Richter, dass ein privater Anbieter in unzulässiger Weise hoheitliche Aufgaben übernommen habe und die Messungen daher nicht verwertet werden dürften. Aus dem gleichen Grund hatte am Freitag das Amtsgericht Kassel einen jungen Mann freigesprochen, der mit Tempo 100 in Kassel geblitzt wurde.
Eine Chronik der Blitzer-Affäre lesen Sie hier:
Betroffen waren damals unter anderem Kaufungen, Vellmar, Helsa und Nieste. Diese hatten mit einer Firma des Geschäftsführers Gerd Kautscha zusammengearbeitet. Dabei handelt es sich um denselben Mann, der zehn Jahre später mit seiner neuen Firma Safety First aus Reinhardshagen einen Vertrag mit der Stadt Kassel abgeschlossen hatte. Damals wie jüngst kam es zu dem Verstoß gegen einen Erlass des Landes Hessen.
Dabei hatte das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem 2003 bundesweit beachteten Beschluss klare Worte gefunden: Wenn Kommunen private Firmen bei Geschwindigkeitskontrollen einsetzten, müssten diese durch städtische Mitarbeiter genau überwacht werden. Dies sei nicht geschehen. Im Unterschied zur jüngsten Zusammenarbeit mit der Stadt Kassel hatten sich Kautscha und seine Mitarbeiter seinerzeit sogar für wenige Stunden wöchentlich bei der jeweiligen Gemeinde als Hilfspolizisten anstellen lassen. Darin sah das Gericht aber nur eine Umgehung des Erlasses, da die Mitarbeiter hauptsächlich für die private Firma arbeiteten.
Warum bei der 2012 begonnen Zusammenarbeit mit Safety First die gleichen Fehler begangen wurden, erklärt die Stadt nicht. Nur soviel: Der Beschluss aus 2003 sei im Ordnungsamt bekannt gewesen.
Von Bastian Ludwig