Stadt Kassel kippt Radentscheid: 21.800 Menschen hatten für Bürgerbegehren unterschrieben

Die Kasseler Stadtverwaltung hält das Bürgerbegehren "Radentscheid Kassel" aus formalen Gründen für rechtlich unzulässig.
Aktualisiert um 17.40 Uhr - Deshalb soll der Stadtverordnetenversammlung empfohlen werden, das Begehren in der nächsten Sitzung am 4. Februar abzulehnen. Für das Begehren, das einen massiven Ausbau der Radinfrastruktur zum Ziel hat, wurden 21.800 Unterschriften gesammelt. Die Initiative Radentscheid zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung der Stadt. Zumal es dem Projekt nicht an Unterstützern mangelt. Denn für ein erfolgreiches Bürgerbegehren hätten 4500 Unterschriften gereicht.
Dass die Stadt das Begehren ablehnte, dafür führten Oberbürgermeister Christian Geselle und Verkehrsdezernent Dirk Stochla formale Fehler ins Feld: So seien die von den Initiatoren geschätzten Kosten für die formulierten Forderungen zum Ausbau der Radinfrastruktur mit 5,96 Millionen Euro jährlich zu niedrig angesetzt. Die Umsetzungszeiträume etwa zum Radwegebau seien zu knapp bemessen. Bei anderen Forderungen – etwa zum Umbau von Hauptverkehrsstraßen – sei die Stadt nicht Herr des Verfahrens oder läge die Verantwortung – etwa zur Einrichtung von Ampeln – nicht bei den Stadtverordneten.
Schon ein formaler Fehler führe rechtlich zur Unzulässigkeit des Begehrens, betonten Geselle und Stochla. Sie kündigten eine Magistratsvorlage an, mit der mehr Personal und Geld zum Ausbau des Radverkehrs zur Verfügung gestellt werden soll.
Den Vorschlag der Stadt lehne die Radinitiative ab, da er inhaltlich und finanziell hinter den eigenen Forderungen zurückbleibe. „Wir stehen weiter zu unseren Zielen und fordern deren Umsetzung”, betonte Maik Bock, Verkehrsplaner und Initiator.
Stadt und Initiative kündigten an, weiter im Gespräch bleiben zu wollen. „Wir verfolgen die gleichen Ziele“, sagte OB Geselle und warnte vor einem Gerichtsstreit.
Das sind Bürgerbegehren
Bürgerbegehren sind ein Mittel der direkten Demokratie. Mit einem Bürgerbegehren wird ein Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Kommune erzwungen. Dies ist der Fall, wenn drei Prozent der wahlberechtigten Einwohner das Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützen. Diese Grenze liegt in Kassel bei 4500 Unterschriften. Wird die Zahl erreicht und gibt es keine formalen Einwände, kommt es zum Bürgerentscheid, bei dem alle Bürger an die Urne gerufen werden. Damit er erfolgreich ist, muss die Mehrheit (mindestens aber 15 Prozent der Wahlberechtigten) dafür votieren.