Stadt und Kreis Kassel bei Abgabe der Grundsteuer kein Vorbild

Die verlängerte Abgabefrist für die Grundsteuer endet am 31. Januar. Nicht nur viele Privateigentümer werden auch diesen Termin nicht einhalten - auch Stadt und Kreis Kassel bleiben die Abgabe schuldig. Bei den Finanzbehörden stößt dies auf Kritik.
Kassel - Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung am 31. Januar steht bevor. In Hessen haben dennoch erst 65 Prozent der Grundstücks- und Immobilieneigentümer eine Erklärung abgegeben. Aber nicht nur viele Privatpersonen haben auch die bereits um drei Monate verlängerte Frist verstreichen lassen. Auch Stadt und Kreis Kassel werden die Abgabe für ihre Liegenschaften nicht pünktlich schaffen, teilen diese auf HNA-Anfrage mit.
Ein Stadtsprecher begründet dies mit den Herausforderungen der Pandemie und des Ukraine-Krieges. In deren Folge seien „vordringlichere Aufgaben“ zu bewältigen gewesen. Daher sei eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt worden. Für wie viele Gebäude die Stadt eine Erklärung abgeben muss, konnte diese kurzfristig nicht ermitteln. Die Immobilien würden dezentral von den Ämtern verwaltet.
Der Kreis Kassel hat einen besseren Überblick. „Wir haben 120 Liegenschaften im Eigentum“, so ein Kreissprecher. Aber auch der Kreis habe um Fristverlängerung bis Ende März gebeten. Grund dafür sei unter anderem, dass die Verwaltung nicht genügend Zugänge zur Elektronischen Steuererklärung (Elster) gehabt habe. Auch gebe es Klärungsbedarf mit den Finanzbehörden. So sei unklar, ob für Sporthallen eine gesonderte Erklärung nötig sei oder diese zu den jeweiligen Schulen hinzuzählten.
Der Kreissprecher verweist darauf, dass für öffentliche Gebäude, die gemeinnützigen Zwecken dienen, ohnehin keine Grundsteuer zu zahlen sei. Diese falle nur für Gebäude an, die die Kommunen etwa in öffentlich-privater Partnerschaft gebaut hätten – darunter seien Schulen.
Die Oberfinanzdirektion in Frankfurt stellt indes klar, dass für jede wirtschaftliche Einheit eine Erklärung abgegeben werden muss. Ausnahmen für Kommunen, Kirchen und Vereine, die viele steuerbefreite Grundstücke besitzen, gebe es nicht. Allerdings gelte in den Fällen eine vereinfachte Flächenermittlung.
Mit der Fristverlängerung auf Ende Januar habe jeder Steuerpflichtige, auch die Kommunen, genug Zeit gehabt, „die nach hessischem Modell verhältnismäßig einfache Abgabe fristgemäß zu erledigen“, so der Sprecher. Und weiter: Im Sinne des Gemeinwohls und im eigenen Interesse, ihr Steueraufkommen zu sichern, sollten auch die Kommunen bis Ende Januar aktiv werden und mit gutem Beispiel vorangehen. Andernfalls drohe auch ihnen ein Verspätungszuschlag und Zwangsgeld. (Bastian Ludwig)