Uni: Jetzige Zivilklausel ausreichend
Kassel. 72,4 Prozent der Studenten haben sich bei einer Urabstimmung für ausschließlich nichtmilitärische Forschung an der Uni Kassel ausgesprochen.
Jetzt fordert der Arbeitskreis Zivilklausel – die studentische Initiative, die die Urabstimmung angeregt hat –, dass eine entsprechende verbindliche Klausel für die Hochschule verabschiedet wird.
Die Hochschulleitung hält die bisherige Regelung für ausreichend. Im vergangenen Juli hatte der Senat einstimmig beschlossen, in den Orientierungen für Professoren eine Passage einzufügen, dass „Forschung, Lehre und Studium ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen sollen“. Eine weitere Verpflichtung aller Hochschullehrer auf diese Ziele verstoße gegen die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre, erklärt Vizepräsident Prof. Martin Lawerenz. Er betont: „Diese Freiheit findet ihre Grenzen dort, wo strafrechtliche oder völkerrechtliche Normen verletzt werden.“
Dem Arbeitskreis Zivilklausel ist die bisherige Regelung zu unverbindlich. Er und die Mehrheit der Urabstimmungs-Teilnehmer sprachen sich dafür aus, den bisher formulierten Abschnitt in eine Grundordnung der Uni aufzunehmen. Dort soll zusätzlich festgehalten werden, dass auch die Herkunft der Drittmittel zur Finanzierung von Forschungsprojekten vor Beginn der Projekte bekannt gegeben werden muss. Das soll ausschließen, dass Forschungsgeld aus Rüstungsunternehmen oder militärischen Einrichtungen fließt.
Bisher hat die Uni Kassel keine Grundordnung, sondern lediglich ein Leitbild. Dort ist noch keine Zivilklausel eingefügt, Ziel der Studenten ist es, eine verbindliche Grundordnung für die Hochschule zu erlassen und darin eine Zivilklausel einzufügen. (rud)