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Kassel macht Angaben zu Kosten der Unterkünfte für Flüchtlinge

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Von: Andreas Hermann

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Platz der Deutschen Einheit
Beschäftigt ab sofort einen Akteneinsichtsausschuss der Kasseler Stadtverordnetenversammlung: die Flüchtlingsunterkunft in den „Glashäusern“ am Platz der Deutschen Einheit, Leipziger Straße 35-37. © Malmus

Kassel. Erstmals hat die Stadt Kassel detaillierte Angaben zu den Kosten der sieben von ihr angemieteten Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge gemacht.

Auf Anfrage der CDU-Fraktion berichtete Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Ilona Friedrich (SPD) jetzt im Finanzausschuss, dass die Stadt monatlich 662.500 Euro an Mietkosten für die Gemeinschaftsunterkünfte aufbringt. Das wirft die Fragen auf, was die Flüchtlinge die Stadt kosten. Welche Ausgaben werden von Land und Bund übernommen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen. 

Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in Kassel?

Nach Friedrichs Angaben sind aktuell 997 Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften im Stadtgebiet untergebracht (siehe Hintergrund). Insgesamt werden derzeit 1486 Plätze vorgehalten. Das entspricht einer durchschnittlichen Belegungsquote von 67,1 Prozent. Die Höhe der Miete hängt von der Größe der Gebäude und von der Zahl der dort zur Verfügung stehenden Plätze ab. Für die sieben Gemeinschaftsunterkünfte und den Neubau am Akazienweg fallen insgesamt Mietkosten von 662.503 Euro im Monat an. 

Muss die Stadt diese Mietkosten allein tragen?

Nein. Den monatlichen Ausgaben der Stadt – damit auch den Mietkosten – stehen monatliche Einnahmen von Land und Bund gegenüber. Für die Unterbringung der Flüchtlinge erhält die Stadt Kassel pauschale Erstattungen. Diese Pauschalen werden pro Monat und aufgenommenen Flüchtling erstattet. 

Wie hoch sind die Erstattungen von Land und Bund?

Für jeden Flüchtling, der im Asylverfahren ist oder dessen Antrag abgelehnt wurde, erhält die Stadt vom Land eine monatliche Pauschale von 940 Euro. Damit sollen sämtliche Kosten für den Lebensunterhalt, die Unterkunft und die soziale Betreuung abgedeckt werden. Zudem zahlt das Land monatlich weitere 120 Euro pro Person für die soziale Betreuung und einmalige Beihilfen. Nach Abschluss eines Asylverfahrens werden die Unterkunftskosten rückwirkend in voller Höhe vom Bund erstattet. 

Reicht die Erstattung der Stadt Kassel aus?

Für alle anfallenden Ausgaben lässt sich das schwer berechnen, für die monatlichen Mietkosten aber schon. Zum Stand Ende 2017 lebten 997 Flüchtlinge in den Kasseler Gemeinschaftsunterkünften. Pro Person und Monat erhielt die Stadt 940 Euro plus weitere 120 Euro an Pauschalen (nicht nur für Miete) – macht rund 1,1 Millionen Euro. Angesichts monatlicher Mietkosten von 662.500 Euro für die Gemeinschaftsunterkünfte scheinen die Mittel also auskömmlich zu sein. Doch muss die Stadt davon ja noch andere Ausgaben für die Flüchtlinge bestreiten, etwa für den Lebensunterhalt und die Betreuung der Menschen.

Was muss die Stadt bei der Belegung beachten?

Sie muss die Zahl der vorzuhaltenden Unterkünfte und Plätze stetig prüfen und gegebenenfalls anpassen, denn sie zahlt die Miete ja auch für nicht-belegte Plätze. Mit den privaten Betreibern der Gemeinschaftsunterkünfte hat die Stadt vereinbart, dass sie – ungeachtet der Zahl der dort lebenden Flüchtlinge – Anspruch auf die Zahlung einer Mindestbelegung haben.

Erzielt die Stadt auch selbst Mieteinnahmen?

Ja, denn in den Gemeinschaftsunterkünften leben noch viele Menschen, die bereits als Flüchtlinge anerkannt sind und meist Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten. Für diese Personen zahlt der Bund die Miete an die Stadt – für Dezember 2017 rund 109.500 Euro. Diese Einnahmen werden laut Dezernentin verrechnet. Weitere Einnahmen erwartet sie durch den Neubau im Akazienweg. Die Wohnungen werden seit November nicht als Gemeinschaftsunterkunft genutzt, sondern frei oder an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet.

Ausschuss zur Akteneinsicht 

Die Flüchtlingsunterkunft am Platz der Deutschen Einheit (Leipziger Straße 35-37) wird nun einen Akteneinsichtsausschuss der Stadtverordneten beschäftigen. Auf AfD-Antrag wird der Ausschuss „Geschäftsbeziehungen zwischen der Stadt Kassel und den Unternehmern Sokoli“ am heutigen Donnerstag gegründet. Die Akteneinsicht soll in nicht-öffentlicher Sitzung gewährt werden. Hintergrund: Die Firma City-Invest-Immobilien (Bayram Sokoli) hatte als Betreiber der Unterkunft Plätze an Dritte untervermietet. Die Zimmer wurden auf Internetportalen angeboten (HNA berichtete). Es habe dafür keine Genehmigung gegeben, betonte Bürgermeisterin Friedrich. Zimmer hätten nur während der documenta 14 an Besucher vermietet werden dürfen. Aus der Untervermietung habe die Stadt keine Einnahme erhalten. Die Stadt habe den Betreiber deshalb abgemahnt.

Angaben zu den Unterkünften im Überblick 

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