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Anwohner verärgert: Paketfahrer machen Straßen in Kassel zum Firmenparkplatz

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Von: Axel Schwarz

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Wie auf dem Betriebshof eines Paketdiensts: Nicht nur diese 17 öffentlichen Parkflächen entlang der Kaufunger Straße sind regelmäßig mit Sprintern zugestellt. Auch in umliegenden Straßen des innenstadtnahen Quartiers stellen Paketfahrer ihre Transporter ab.
Wie auf dem Betriebshof eines Paketdiensts: Nicht nur diese 17 öffentlichen Parkflächen entlang der Kaufunger Straße sind regelmäßig mit Sprintern zugestellt. Auch in umliegenden Straßen des innenstadtnahen Quartiers stellen Paketfahrer ihre Transporter ab. © Dieter Schachtschneider

Parkplätze sind knapp in manchen Kasseler Vierteln. Umso mehr ärgert es Anwohner, wenn ein Gutteil der raren Parkflächen dauerhaft als Firmenparkplatz zweckentfremdet wird.

So ist es auch rund um den Unterneustädter Kirchplatz, wo Innenstadtbesucher teils noch kostenfreie Stellplätze finden und für hohen Parkdruck sorgen.

Hinter den Tankstellen nahe dem Großen Kreisel kann man Abend für Abend sowie zum Wochenende ein Schauspiel verfolgen, das jetzt Thema im Ortsbeirat Unterneustadt war: Aus allen Richtungen kommen Lieferwagen angefahren, die meisten mit Beschriftung des Paketdiensts DHL, und reihen sich vorzugsweise auf den 17 öffentlichen Querparkplätzen an der Kaufunger Straße entlang der Tankstellenmauer auf.

Ist diese Zeile voll, wird auf angrenzende Straßen ausgewichen. Wie Ortsbeiratsmitglieder beobachtet haben, gehen viele der Fahrer anschließend zur Straßenbahnhaltestelle, da sie offenbar in anderen Stadtteilen wohnen.

Jeder Fahrer ist sein eigener Chef

„So geht das schon über ein Jahr“, sagte Ortsvorsteher Joachim Schleißing (B90/Grüne). Er habe sich bei der Polizei informiert, ob eine solche Nutzung städtischen Straßenraums überhaupt zulässig sei – und die Auskunft erhalten, der Fall liege hier nicht so einfach.

Denn falls ein Betrieb oder ein bestimmter Transportunternehmer seine Fahrer anweisen würde, so zu parken, könnte wohl eingeschritten werden, sagte Schleißing. Im vorliegenden Fall sei es laut Polizei aber wohl so, dass jeder einzelne Sprinterfahrer als Subunternehmer formal sein eigener Chef ist und somit individueller Autobesitzer und Verkehrsteilnehmer, der parken könne, wo er wolle.

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Dass sich die Fahrer zum gemeinschaftlichen Parken offenkundig absprechen, dagen gebe es erst mal keine Handhabe, sagte Schleißing. Und dass sich der Paketriese DHL irgendwie zuständig sehen könnte, wo einer der abhängigen, aber unternehmerisch eigenständigen Fuhrknechte seinen Sprinter hinstellt, darüber macht sich der Ortsbeirat keine Illusionen.

Zweckentfremdung des Parkraums

Die Stadtteilvertreter fordern die Stadtverwaltung auf, eine Lösung zu finden gegen die Zweckentfremdung des Parkraums im Quartier – etwa indem die Flächen entlang der Kaufunger Straße als Anwohnerplätze ausgewiesen werden oder deren Nutzung so beschränkt wird, dass dort nur Pkw parken dürfen, aber keine größeren Transporter.

Auf Anfrage der HNA teilte die Pressestelle im Rathaus mit, die Stadt sehe keine rechtliche Handhabe, gegen das Abstellen der Lieferfahrzeuge vorzugehen. Auf öffentlichen Straßen sei dies grundsätzlich „im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften“ zulässig. Und verkehrsrechtlich sei das Parken in dem betreffenden Bereich nun mal nicht eingeschränkt.

Abgeschleppt trotz legalem Parkplatz

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