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Verband kritisiert neue Corona-Regeln in Kassel -„Einzelhandel wird missbraucht“

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Von: Gregory Dauber, Ulrike Pflüger-Scherb

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Der nordhessische Einzelhandelsverband kritisiert die Corona-Regel 2G, die ab Sonntag auch in den Geschäften in Kassel gelten soll.
Der nordhessische Einzelhandelsverband kritisiert die Corona-Regel 2G, die ab Sonntag auch in den Geschäften in Kassel gelten soll. © Bastian Ludwig

Der nordhessische Einzelhandelsverband kritisiert die neue Corona-Regel 2G in Kassel, die ab Sonntag (05.12.2021) auch in den Geschäften gelten soll.

Kassel – Dass im hessischen Einzelhandel ab Sonntag (05.12.2021) überall außer in Geschäften der Grundversorgung die 2G-Regel gelten soll, stößt auf heftige Kritik beim nordhessischen Einzelhandelsverband. „Der Einzelhandel wird missbraucht, um Druck auf die Ungeimpften ausüben zu können. Das lehnen wir ab“, sagt Martin Schüller, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands in Nordhessen.

Verschiedene unabhängige Studien hätten ergeben, dass der Einzelhandel kein Infektionstreiber sei, so Schüller. In den vergangenen 18 Monaten habe es mit der Maskenpflicht gut geklappt. Als Jurist habe er auch Zweifel, dass diese neue Regelung Bestand habe, so Schüller. Der Verband könne zwar nicht dagegen klagen, aber er hoffe, dass Händler gegen die Corona-Regel juristisch vorgehen.

Corona in Kassel: Einzelhandelsverband verurteilt 2G-Regel in Geschäften

Der Einzelhandel habe bereits jetzt unter massiven Umsatzeinbußen zu leiden. Schüller geht davon aus, dass durch 2G weitere Einschnitte hinzukommen. Er könne nur hoffen, dass Genesene und Geimpfte jetzt verstärkt in die Geschäfte gehen, aber habe große Zweifel. Hinzu komme, dass auf die Einzelhändler durch die vorgeschriebenen Kontrollen noch weitere Kosten zukommen. Als Witz bezeichnet es Schüller, dass nun geimpfte und genesene Kunden von ungeimpften, aber getesteten Mitarbeitern bedient werden könnten.

Alexander Wild, Vorsitzender der City Kaufleute in Kassel, sieht das genauso. „Die Geschäfte laufen alles andere als gut.“ Von den Frequenzen und Umsätzen liege man bislang weit hinter den Erwartungen. Wild befürchtet, dass es durch 2G jetzt eine weitere Abwanderung zum Online-Handel geben wird. Für einzelne Geschäfte sei das auch existenzbedrohend.

Ausgenommen von der Regel sind Geschäfte des „täglichen Bedarfs“. Auf Anfrage präzisierte die Hessische Staatskanzlei, wo kein 2G gelten werde: Dazu gehören etwa der Lebensmittelhandel, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Buchhändler, Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenhändler, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenmärkte sowie Poststellen, Banken und Tankstellen. (Gregory Dauber und Ulrike Pflüger-Scherb)

Einige Geschäfte bereiten sich derzeit auf die kommende Corona-Regel 2G in Kassel entsprechend vor.

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