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Verträge mit zwei Tierheimen: Stadt Kassel regelt Unterbringung für Fundtiere

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Von: Christina Hein

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  Ein Boxer im Zwinger des Kasseler Tierheims Wau-Mau-Insel.
Platz für Tiere: Im Tierheim Wau-Mau-Insel werden von der Stadt Kassel weiterhin Fundtiere – wie hier ein Boxer im Zwinger – untergebracht. © Peter Dilling

Sowohl für den Bereich der Fundtiere als auch für die sichergestellten und fortgenommenen Tiere der Tierschutzüberwachung hat die Stadt Kassel jetzt neue Verträge mit zwei Tierheimen geschlossen.

Kassel- Nachdem das Kasseler Tierheim Wau-Mau-Insel im Sommer vergangenes Jahr seinen entsprechenden Vertrag mit der Stadt gekündigt hatte, war in diesem Bereich eine neue Situation entstanden.

Das Problem waren für die Wau-Mau-Insel die vom Veterinäramt sichergestellten oder in Obhut genommenen Tiere. Der Vertrag sei in Bezug auf die Kostenerstattung uneindeutig gewesen, hatte Leiter Karsten Plücker moniert. Dies betraf vor allem Tiere, die von ihren Besitzern wieder abgeholt wurden.

So sei es Praxis gewesen, dass das Veterinäramt in der Wau-Mau-Insel Tiere abgegeben hatte, etwa Hunde von Menschen, die eine Zeit im Gefängnis oder Krankenhaus verbringen, aber anschließende finanzielle Forderungen vonseiten des Tierheims wurden vereitelt. „Wir sind doch keine Tierpension zum Nulltarif“, hatte Plücker kritisiert.

Nun gibt es zwei getrennte Verträge: Mit dem Betreiber der „Wau-Mau-Insel“, dem „Bund gegen Missbrauch der Tiere“, wurde vereinbart, dass die Unterbringung von Fundtieren auch weiterhin gewährleistet wird und damit nahtlos an die alte Vereinbarung anschließt.

Tierschutz in der Region Kassel

Darüber hinaus gibt es einen weiteren Vertrag mit einer „ausgezeichneten Einrichtung in der Region“, so ein Sprecher der Stadt, wo neben den Tierschutztieren, auch Haustiere aus dem illegalen Import in Quarantäne versorgt werden. Die Einrichtung solle aus Schutzgründen nicht genannt werden.

„Dem Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit war es ein großes Anliegen, eine zuverlässige und kompetente Pflegestelle für die fortgenommenen Tiere der Tierschutzüberwachung im Hintergrund zu haben“, so der Stadtsprecher. Auf dieser Basis könnten Tiere aus nicht artgerechter Haltung vorübergehen oder auch endgültig entfernt, pfleglich untergebracht und tierärztlich versorgt werden.“

Aus Gründen der Fürsorge für die Tierschutzeinrichtung möchte man den Namen der Einrichtung nicht öffentlich preisgeben. „In den seltensten Fällen sind Tierhalter einsichtig, wenn ihnen Tiere fortgenommen werden. Es ist in der Vergangenheit vorgekommen, dass Tierhalter im Tierheim aufgeschlagen sind und ihr Tier wiederhaben wollten“, so der Stadtsprecher. Es sei der Tierschutzeinrichtung nicht zuzumuten, diese oft emotionalen Gespräche für die Behörde zu führen. Nur die Amtstierärztin entscheide letztlich, ob Tiere wieder zum Halter zurückdürfen.

Ein Übergang zum Jahreswechsel sei das Ziel gewesen, das jetzt erreicht worden sei. Bis sich alles korrekt eingespielt hat, wird es wohl dennoch eine Weile dauern.

Wie Karsten Plücker gegenüber der HNA sagte, sei es in den zurückliegenden Wochen trotzdem immer wieder dazu gekommen, dass ein sichergestellter Hund von der Polizei (die einen Schlüssel für die Zwingeranlage hat) nachts in der Wau-Mau-Insel untergebracht wurde. Plücker: „Ich hoffe, dass wir in letzter Konsequenz nicht gezwungen sein werden, irgendwann alles abzuschließen.“

„Kein Hundekauf auf dem Parkplatz“: Amtstierärztin warnt vor illegalem Welpenhandel

Ein Problem, mit dem Amtstierärzte und Tierheime ständig konfrontiert sind, ist illegaler Welpenhandel. „Leider hat pandemiebedingt deutschlandweit der illegale Welpenhandel zugenommen“, sagt Amtstierärztin Dr. Regina Emrich. Weisen eingeführte Hunde keine gültige Tollwutschutzimpfung auf, müssen sie auf Kosten der Tierhalter in einer Quarantäneeinrichtung untergebracht werden.

„War früher noch eine kostengünstige häusliche Quarantäne im eigenen Zuhause möglich, so können nun 500 Euro Unterbringungskosten zuzüglich Tierarztkosten pro Tier anfallen“. Zusätzlich haben die Händler mit einem Bußgeld zu rechnen. „Die Strafe soll abschreckende Wirkung haben“. Oft kommen illegal eingeführte Hunde aus Geburtsfabriken im Ausland, sind kränklich und schwach und wurden zu früh vom Muttertier getrennt, so Emrich. Aufgrund der unzureichenden Sozialisierung weisen diese Tiere anhaltende Verhaltensstörungen auf.“

Allein im Stadtgebiet wurden 2021 sieben Fälle illegalen Hundeimports amtlich aufgedeckt. Die Welpenhändler machten mit in die Höhe geschossenen Preisen satten Gewinn. „Wer sich einen Welpen anschaffen möchte, sollte sich neben dem EU-Heimtierausweis immer auch die Mutter, die Wurfgeschwister und die Haltungseinrichtung anschauen, um sicherzugehen, dass die Tiere aus hiesiger Zucht stammen.“

Von einem Hundekauf vor der Haustür oder auf einem Autobahnparkplatz rät Emrich dringend ab: „Kaufen Sie kein Tier aus Mitleid, sondern wenden sich an die örtliche Veterinärbehörde. Nur so kann den Tätern das Handwerk gelegt werden.“ (Christina Hein)

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