Kassel. Der 1000-Meter-Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen in Hessen ist rechtens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lehnte am Mittwoch eine Klage eines Unternehmens aus Osthessen ab.
Auch wenn aus Lärmschutzgründen 500 bis 600 Meter ausreichend sein könnten, sei es der Landesplanung erlaubt, einen höheren Wert festzusetzen, sagte der Vorsitzende Richter. Es müssten auch Faktoren wie Lichtreflexe oder Schattenwurf berücksichtigt werden. Der Abstand verstoße nicht gegen zwingendes Recht, sagte er. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Die Firma Oktoberwind will nach Angaben von Geschäftsführer Jochen Schwarz 21 Windräder an zehn Standorten in Hessen bauen, unter anderem in Eichenzell (Kreis Fulda) und im Vogelsbergkreis. (dpa)