Die Städtischen Werke hatten bei der jüngsten Anpassung von Abschlägen die Gasumlage noch angesetzt. Nach dem Wegfall der Umlage sollen die Preise zwar rückwirkend zum 1. Oktober um die Umlage reduziert werden, aber die zuletzt festgelegten Abschläge sollen Gültigkeit behalten, so eine Sprecherin. Es werde keine massenhaften Schreiben zur Absenkung der Abschläge geben. Kunden könnten ihre Vorauszahlungen aber individuell – auch online – selbst anpassen.
Die EAM erhöht ihre Gaspreise zum 1. November. Die bereits angekündigte Preiserhöhung werde automatisch um die Gasbeschaffungsumlage und die Steuersenkung reduziert, so ein Sprecher. In den neuen Abschlagsplänen, die verschickt würden, sei beides bereits berücksichtigt.
Die Eon hat zum 1. November ebenfalls eine Erhöhung angekündigt. Mit dem Wegfall der Umlage gelte diese nicht mehr, sondern die alten Preise, so ein Sprecher. Kunden könnten ihre Abschläge selbst anpassen, sollten aber steigende Gaspreise berücksichtigen.
In der unübersichtlichen Lage, welche Gaspreise nun gelten und welche Abschlagszahlungen gerechtfertigt sind, könne der Online-Abschlagsrechner der Verbraucherzentrale helfen, sagt Anwalt Peter Lassek. Mit diesem könnten Verbraucher auch die Folgen der abgeschafften Gasumlage und die gesenkte Mehrwertsteuer für ihre Gaskosten berechnen. Unter: verbraucherzentrale-hessen.de ist der Rechner zu finden.
Die Verbraucherzentrale Hessen sieht die Versorger in der Pflicht, die von ihnen geforderten Gas-Abschläge auf Wunsch der Kunden zu senken. Anlass dafür seien die gestoppte Gasbeschaffungsumlage und die reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme, die bis März 2024 gilt. Allerdings warnen die Versorger ihre Kunden vor hohen Nachzahlungen, wenn Vorauszahlungen zu niedrig seien.
Die großen Versorger im Raum Kassel, zu denen Städtische Werke, EAM und Eon zählen, äußern sich zu ihrem Umgang mit der Situation.
Der Versorger hat rückwirkend zum 1. Oktober seinen Grundversorger-Gastarif um die gekippte Gasumlage reduziert. Die Abschläge will er aber in der bereits mitgeteilten Höhe beibehalten. Es erfolge keine breit angelegte Reduzierung der Abschläge, so eine Sprecherin.
Um Porto und Papier zu sparen, sollen keine individuellen Kundenschreiben verschickt werden. Die Mehrheit der Kunden habe die Abschlagszahlungen im eigenen Interesse akzeptiert, etliche wollten ihre Abschläge freiwillig erhöhen. Zwar sei die Gasbeschaffungsumlage weggefallen, aber die Gasspeicherumlage bleibe erhalten. Insofern gebe es – neben den gestiegenen Beschaffungskosten – weitere Preisbestandteile, die für höhere Preise sorgten. Letztlich gehe es bei Abschlagserhöhungen darum, die Kunden bei der Jahresendrechnung nicht mit einer möglichen hohen Nachzahlung zu überfordern.
Bei Verträgen mit Preisgarantien würden diese bis zum Ende der Laufzeit erfüllt. Allerdings gelte die Garantie nur für den Arbeitspreis. Die neu hinzugekommenen Umlagen und Entgelte seien davon ausgenommen. Dies führe auch bei solchen Verträgen zu höheren Abschlägen.
Wegen der gestiegenen Beschaffungskosten für Energie sei die EAM – trotz Wegfall der Gasumlage – gezwungen, die Gaspreise zum 1. November zu erhöhen, so ein Sprecher. Alle Kunden seien schon darüber informiert. „Die in unseren Schreiben übermittelten Preise werden wir automatisch um die Gasbeschaffungsumlage reduzieren. Unsere Kunden müssen dafür nichts tun. Auch die Senkung der Mehrwertsteuer werden wir automatisch weitergeben“, so der Sprecher. Da die EAM die Gasumlage erst zum 1. November weitergeben wollte, habe noch kein Kunden diese zahlen müssen.
In der Vergangenheit habe die EAM bei Preiserhöhungen keine Abschläge angepasst. Aufgrund der Kostenbelastung sei dies nun aber nötig, auch um Kunden vor hohen Nachzahlungen zu schützen. Bei der Abschlagshöhe seien bereits der Entfall der Gasbeschaffungsumlage und die gesunkene Mehrwertsteuer berücksichtigt. Bei Verträgen mit Preisgarantie blieben die garantierten Preisbestandteile bis zum Ende der Laufzeit unverändert. Diese Kunden profitierten aber ebenfalls von der Steuersenkung.
Nach der abgesagten Gasumlage hat die Eon ihre angekündigte Preiserhöhung zum 1. November zurückgezogen. Die alten Preise bleiben bestehen. Die Kunden müssten dafür nicht aktiv werden, so ein Sprecher. Auch die Senkung der Mehrwertsteuer werde weitergegeben. Falls Kunden ihre Abschläge wegen der Gasumlage bereits selbstständig erhöht hätten oder ihr Abschlag nach Erhalt der Jahresrechnung inklusive der Gasbeschaffungsumlage neu berechnet wurde, könnten diese den Abschlag erneut anpassen. Dies sei aber nur in Ausnahmen sinnvoll.
Der Wegfall der Umlage dürfe nicht über weiter steigende Gaspreise hinwegtäuschen. Grundsätzlich rate man den Kunden, sich an die zugesandten Abschlagspläne zu halten, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Verträge mit Preisgarantien behielten ihre Gültigkeit bis zum Laufzeitende. (Bastian Ludwig)