Warnung vor Starkregen in Nordhessen: Wie sich Hausbesitzer und Mieter schützen können
Schwalmstadt/Kassel. Für Nordhessen spricht die Deutsche Unwetterzentrale eine Warnmeldung vor gewittrigem Starkregen aus. Für Schwalmstadt gilt die Warnstufe Rot.
Aktualisiert um 14.50 Uhr - Am Freitag kann es in ganz Nordhessen zu starken Regenfällen kommen, auch Gewitter und Sturmböen sind möglich. In Stadt und Kreis Kassel können örtlich 30 bis 50 Liter Regen pro Quadratmeter fallen. Im Schwalm-Eder-Kreis können es teilweise sogar über 70 Liter pro Quadratmeter sein, das meldet die Deutsche Unwetterzentrale. Aktuell regnet es in Schwalmstadt nur mäßig, für die Stadt wurde allerdings die Warnstufe Rot ausgesprochen.
Die Warnung vor Starkregen gilt bis Samstagmorgen um 5 Uhr, gewittern kann es bis Freitagnacht um 0 Uhr. Zudem warnt die Unwetterzentrale vor starkem Gewitter im Werra-Meißner-Kreis. Bis 16 Uhr kann es hier blitzen und donnern, es gilt die Warnstufe zwei von vier.
Was können Hausbesitzer und Mieter eigentlich tun, um ihr Eigentum bei starkem Regen zu schützen? Tipps rund um Überschwemmungen, Wasserrückstau und Versicherungsfragen:
Nehmen Sie elektrische Geräte vom Strom
Elektrische Geräte können zur Sicherhei vom Stromnetz genommen werden. Alternativ kann ein Überspannungsschutz verwendet werden, dazu rät der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik.
Stellen Sie den Strom im Keller ab
Gerade im Keller ist es ratsam, den Strom ganz abzustellen: Sollten die Kellerräume geflutet werden, besteht andernfalls die Gefahr eines Kurzschlusses. Sobald tatsächlich Wasser in den Keller gelaufen ist, dürfen Sie ihn keinesfalls mehr betreten, um den Strom jetzt noch abzustellen. Rufen Sie stattdessen die Feuerwehr.
Prüfen Sie die Gegenstände, die Sie im Keller lagern
Räumen Sie Gegenstände von hohem Wert zur Sicherheit in die oberen Stockwerke. Wichtig ist es außerdem, Chemikalien oder gefährliche Stoffe nicht an Orten zu lagern, die überflutet werden könnten.
Sichern Sie die Gegenstände im Garten, Hof und auf dem Balkon
Verankern Sie den Heizöltank an der Wand und befestigen Sie alle Gegenstände auf der Terrasse, im Garten, dem Hof oder dem Balkon. Dabei sollte man auch an Fahrräder oder Blumenkübel denken.
Sichern Sie abschüssige Garageneinfahrten ab
Abschüssige Garageneinfahrten sind bei starken Regenfällen bedenklich: Schnell kann es passieren, dass Wasser hier in Garagenräume oder in den Keller hineinfließt. Um sich davor zu schützen, können die Türen vorsorglich mit Sandsäcken abgesichert werden.
Kontrollieren Sie Ihre Rückstauklappen
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Rückstauklappen – auch für den Versicherungsschutz ist das relevant. Rückstauklappen schützen vor Überschwemmungen: Sie sorgen dafür, dass Abflussrohre von unten verriegelt werden, sollte sich das Wasser aus der Kanalisation nach oben drücken. Gerade bei Starkregen kann das vorkommen. Sollten die Klappen nicht funktionieren, kann das Wasser aus der Kanalisation in die Räume eindringen.
Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung auch Elementarschäden abdeckt
Sollten Überschwemmung oder Rückstau Schäden verursacht haben, greift die Versicherung nur, wenn zusätzlich die Absicherung bei Elementarschäden vereinbart wurde, davor warnt die Verbraucherzentrale. Die Absicherung vor Standardgefahren wie Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser reicht nicht aus. Prüfen Sie daher, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht.
Starkregen Versicherung: Welche Schäden sind abgedeckt?
Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel Schäden am Haus ab, also Schäden am Dach, an Fernstern oder am Keller. Sobald Gegenstände beschädigt sind, greift die Hausratversicherung. Sollten Fahrzeuge beschädigt worden sein, ist die Teilkaskoversicherung zuständig.
Starkregen: Was tun bei Schäden?
Sollte es dennoch zu Schäden an Ihrem Haus kommen, gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps:
- Dichten Sie Ihr Dach notdürftig ab, wenn Ziegel heruntergeweht wurden.
- Beginnen Sie mit dem Ausschöpfen des Kellers, falls er vollgelaufen ist.
- Rufen Sie den Versicherer an: Er wird Ihnen sagen, ob Sie einen Handwerker beauftragen sollen oder ob das Versicherungsunternehmen einen schickt.
- Lassen Sie sich alle Äußerungen dazu am besten auch schriftlich geben.
- Dokumentieren Sie die Schäden in Foto oder Video.
- Werfen Sie beschädigte Sachen nicht weg.
- Sollte die Versicherung einen Gutachter vorbeischicken: Bedenken Sie, dass er vom Versicherer bezahlt wird.
- Lassen Sie sich von Handwerkern Kostenvoranschläge geben und vergleichen Sie mehrere Angebote – auch, wenn die Zeit drängt.
- Erteilen Sie den Auftrag so genau wie möglich und halten Sie Umfang, Termin und Vergütung schriftlich fest
Dieses Video ist ein Inhalt des Videomarktplatzes Glomex und wurde nicht von der HNA erstellt.
(mit dpa)
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