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Kasseler Wassergebühr umstritten: Stadt droht Millionenrückzahlung

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Von: Bastian Ludwig

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Jahrelanger Streit um die Kasseler Wassergebühr: Es ist juristisch umstritten, ob in die Gebühr eine 15-prozentige Konzessionsabgabe einberechnet werden darf. Diese macht 30 Cent pro Kubikmeter aus.
Jahrelanger Streit um die Kasseler Wassergebühr: Es ist juristisch umstritten, ob in die Gebühr eine 15-prozentige Konzessionsabgabe einberechnet werden darf. Diese macht 30 Cent pro Kubikmeter aus. © dpa

Der Streit um die Höhe der Wassergebühr in Kassel geht weiter. Es geht um viele Millionen Euro, die die Stadt im Fall einer Niederlage an die Verbraucher zurückzahlen müsste.

Kassel – Die Höhe der Wassergebühr in Kassel ist seit Jahren strittig. Bereits vor elf Jahren hatten Bürger gegen die Kalkulation geklagt, weil diese unter anderem eine 15-prozentige Konzessionsabgabe beinhaltet, die sie für rechtswidrig halten. Das Verfahren zog sich über Jahre durch mehrere Instanzen. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zugunsten der Kläger aus dem Jahr 2018 kassierte vor gut zwei Jahren das Bundesverwaltungsgericht wieder, weil es Fehler bei der Auslegung des Preisrechts sah. Es verwies die Klage zurück an den VGH. Auf HNA-Anfrage teilte dieser mit, dass nicht absehbar sei, wann das Verfahren neu aufgerollt werde.

Die unendliche Geschichte hat zur Folge, dass die Stadt Kassel inzwischen millionenschwere Rückstellungen für den Fall bilden musste, dass sie letztlich doch eine juristische Niederlage einfährt. Dies ist durchaus möglich, da die Bundesrichter zwar Fehler bei der Entscheidungsfindung des VGH monierten, allerdings dabei ebenso klarstellten, dass dies keine Entscheidung darüber sei, ob die Konzessionsabgabe auf die Gebührenzahler umgelegt werden dürfe. Dies müsse der VGH neu klären.

Stadt Kassel bildet Rückstellungen in Millionenhöhe

Zum Zeitpunkt des letzten öffentlichen Haushaltsabschlusses, Ende 2020, beliefen sich die Rückstellungen der Stadt auf mehr als 15 Millionen Euro. Inzwischen dürften es einige Millionen mehr sein. Denn die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe belaufen sich auf jährlich fast vier Millionen Euro.

Sollten die Verwaltungsrichter die Gebühren auch in dem neuen Verfahren für rechtswidrig erachten, müssten viele Millionen an die Gebührenzahler zurückgezahlt werden. Dies gilt für alle Kasseler und Vellmarer Haushalte, die von Kasselwasser versorgt werden. Eine Rückzahlung erfolgt für die Zeit ab 2017. Seitdem versendet Kasselwasser wegen des Rechtsstreits seine Gebührenbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk – dies soll auch so bleiben. Zwar stellt Kasselwasser die Abgabe bereits seit Gründung des städtischen Eigenbetriebes im Jahr 2012 in Rechnung. Allerdings gab es auf den Bescheiden vor 2017 keinen entsprechenden Vermerk. Das hat zur Folge, dass sie mit Zahlung der Gebühren akzeptiert wurden und nicht mehr beanstandet werden können – außer es war fristgerecht Widerspruch eingelegt worden. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch geht es jährlich um etwa 40 Euro, die als Konzessionsabgabe fällig werden.

Der Streit um die Konzessionsabgabe hat seinen Ursprung in der Rekommunalisierung der Wasserversorgung. Indem Kassel die Wasserversorgung vor elf Jahren in die Hände des dafür einst neu gegründeten städtischen Eigenbetriebs legte, wollte es sich der Preisaufsicht der Kartellbehörde entziehen. Denn für Eigenbetriebe ist diese nicht zuständig. Zuvor hatten die Kartellwächter die Städtischen Werke, in deren Eigentum das Leitungsnetz und die sonstige Infrastruktur bis heute ist, mehrfach wegen angeblich überhöhter Wasserpreise angemahnt. Dies ist seitdem nicht mehr möglich.

Streit um Wassergebühr: Kassel will nicht auf Konzessionsabgabe verzichten

Doch gleichzeitig wollte Kassel nicht auf die Konzessionsabgabe verzichten, die auch schon vor 2012 von den Städtischen Werken in die Stadtkasse floss. Die Abgabe wird fällig, wenn privatrechtlich organisierte Versorger ihre Leitungen unter öffentlichen Straßen betreiben. Weil es nun aber ein Eigenbetrieb ist, der die Wasserversorgung übernimmt und dafür das Netz der Städtischen Werke pachtet, ist fraglich, ob dieser überhaupt noch eine Konzessionsabgabe bei den Gebührenzahlern in Rechnung stellen darf. Denn als Eigenbetrieb ist er rechtlich nicht unabhängig von der Kommune. Wieso sollte er dann also überhaupt eine Art Entgelt für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums in Rechnung stellen dürfen?

Die Bundesrichter ließen diese Frage offen und gaben sie an den VGH zurück. Sie stellten zwar klar, dass es sehr wohl rechtmäßig sei, dass die Städtischen Werke für ihre bestehenden Leitungen die Konzessionsabgabe zahlen müssen. Dies heiße aber nicht, dass sie von Kasselwasser auf die Endverbraucher umgelegt werden dürfe. (Bastian Ludwig)

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