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Mann aus Kassel hat seit Monaten kaum Wasser - Vermieter reagiert erst auf HNA-Nachfrage

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Von: Bastian Ludwig

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Michael Becker hat seit Monaten kaum fließend Wasser in seiner Wohnung in Kassel. Der Vermieter reagiert lange nicht - und will das Problem nun schnell beheben.

Kassel - Seit Dezember komme aus den Wasserleitungen in seiner Einzimmerwohnung an der Hentzestraße in Kassel nur noch ein schmales Rinnsal. Weder Waschmaschine noch Dusche sind wegen des sehr niedrigen Wasserdrucks benutzbar.

Auch die Klospülung funktioniert nur eingeschränkt. Auf mündliche und schriftliche Beschwerden habe sein Vermieter bisher nicht reagiert. Der versprochene Handwerker habe sich nie gemeldet.

Wenn sich der ehemalige Hamburger, der im Emsland groß geworden ist, morgens einen Kaffee machen will, muss er dafür viel Zeit einplanen. Es dauere etliche Minuten, bis die Kaffeekanne mit Wasser gefüllt sei. Der Kaffee sei aber noch das geringste Problem. So könne er wegen des fehlenden Wasserdrucks seit Monaten keine Wäsche mehr in seiner Wohnung waschen und nicht mehr duschen. Auch das Abwaschen von Geschirr sei nur schwer möglich.

Er ist als langjähriger Seemann viel Kummer gewöhnt: Michael Becker hat seit Monaten kaum noch Wasser in seiner Mietwohnung in Wehlheiden. Aus den Wasserhähnen kommt nur ein Rinnsal.
Er ist als langjähriger Seemann viel Kummer gewöhnt: Michael Becker hat seit Monaten kaum noch Wasser in seiner Mietwohnung in Wehlheiden. Aus den Wasserhähnen kommt nur ein Rinnsal. © Bastian Ludwig

Aus dem Wasserhahn fließt nur ein Rinnsal: Vermieter reagiert nicht auf Beschwerden

Die HNA hat sich ein Bild vor Ort in der Wohnung gemacht, und tatsächlich kommt aus allen Wasserhähnen nur ein Rinnsal.

Als Becker im April 2022 in die etwa 40 Quadratmeter große Einzimmerwohnung eingezogen ist, habe es bereits Probleme mit dem Wasserdruck gegeben. „Spätestens seit Dezember fließt aber kaum noch Wasser“, sagt Becker. Mehrfach habe er seinen Vermieter auf die Probleme hingewiesen. „Der hat mir versprochen, einen Handwerker zu schicken. Passiert ist aber nichts. Der redet immer alle Probleme klein“, so Becker, der als Leiharbeiter für die Hübner-Gruppe arbeitet. Vor drei Wochen hat Becker dann einen Brief im Büro seines Kasseler Vermieters eingeworfen. Darin bittet er diesen, den Mangel bis 5. April abzustellen. Gleichzeitig kündigt er an, die Kaltmiete von 450 Euro rückwirkend für den Monat März um 30 Prozent zu kürzen. Gleiches werde er im April tun, wenn das Wasser nicht wieder normal laufe. „Eine Reaktion habe ich nicht erhalten“, sagt Becker.

Auf HNA-Anfrage entschuldigt sich der Vermieter für die Probleme. Es gebe ein Problem mit dem Abstellventil der betreffenden Wohnung. Er habe deshalb unlängst einen Handwerker kontaktiert. Dieser habe sich dann offenbar nicht mit dem Mieter in Verbindung gesetzt. Den Brief des Mieters habe er nie erhalten. Sein Immobilienbüro sei umgezogen. Auf der Internetseite des Büros ist aber zumindest noch die alte Adresse zu finden.

Kasseler seit Monaten ohne fließend Wasser: Mieter hält Erklärungen für Ausreden

Der Vermieter verspricht umgehend – vermutlich noch diese Woche – für eine Behebung des Schadens zu sorgen. Becker hält die Begründungen seines Vermieters für Ausreden. Er hofft nun aber, dass dieser seine Zusage einhält. Ansonsten werde er weiterhin Teile seiner Miete einbehalten.

Nach Auskunft von Maximilian Malirsch, Geschäftsführer des Mieterbundes Nordhessen, seien in solchen Fällen Mietminderungen von zehn bis 20 Prozent gerechtfertigt. Diese sollten dem Vermieter aber im Vorfeld mit einer entsprechenden Fristsetzung angekündigt werden, so Malirsch.

Mietminderung: Das ist zu beachten

Eine Miete darf gemindert werden, wenn die Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder Schaden – die nicht vom Mieter verursacht wurden – eingeschränkt ist und der Vermieter Kenntnis davon hat (Paragraf 536 Bürgerliches Gesetzbuch). Darüber hinaus sollte dem Vermieter eine Frist zur Behebung gesetzt werden – die Frist ist aber kein Muss. Die Frist hängt vom Schaden ab. Bei einem Heizungsausfall im Winter kann es auch nur ein Tag sein, ansonsten sind 14 Tage üblich. Mit der Minderung müssen Mieter aber nicht zwingend bis zum Ablauf der Frist warten, so der Mieterbund.

Es dürfe gemindert werden, sobald der Vermieter informiert ist. Die Höhe der Minderung muss dem Schaden angemessen sein. Mietminderungstabellen, die eine Sammlung von gerichtlichen Entscheidungen darstellen, finden sich im Internet und bieten Anhaltspunkte. Achtung: Bei unberechtigten Minderungen, die über eine Monatsmiete hinausgehen, kann die Kündigung drohen. Eine defekte Glühbirne oder ein tropfender Wasserhahn sind keine Gründe für eine Minderung. Zudem sollte der Schaden vom Mieter dokumentiert (Fotos etc.) werden. (Bastian Ludwig)

Drei Viertel aller Kasseler leben zur Miete. Einmal jährlich kommt bei vielen das große Erwachen, wenn die Nebenkostenabrechnung des Vermieters ins Haus flattert. Der Mieterbund Nordhessen gibt Tipps zu Betriebskosten.

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