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Weiter Kämpfe um Schulplätze an Kasseler Gymnasien

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Von: Christina Hein

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Die Gesamtschule Heinrich-Schütz-Schule im Vorderen Westen ist kurzfristig mit einer zusätzlichen Gymnasialklasse aufgestockt worden.
Entlastung erhofft: Die Gesamtschule Heinrich-Schütz-Schule im Vorderen Westen ist kurzfristig mit einer zusätzlichen Gymnasialklasse aufgestockt worden. © Christina Hein

Der Kampf um Schulplätze an Kasseler Gymnasien geht weiter. Eine neue zusätzliche Klasse an der kooperativen Gesamtschule Heinrich-Schütz-Schule soll entlasten.

Kassel – Bei mehreren Dutzend Familien aus Kassel und dem Landkreis mit Kindern, die zurzeit noch eine vierte Klasse besuchen, sind die Nerven zum Zerreißen angespannt: Sie wissen – nur Wochen vor Beginn des neuen Schuljahrs – noch nicht, in welche Schule ihre Kinder nach den Sommerferien gehen werden. Wie die HNA berichtete, konnten nach Abschluss des Schuleinwahlverfahrens für die weiterführenden Schulen insgesamt 73 Kinder für die 5. Klasse weder an ihrem Erstwunsch- noch am Zweitwunsch-Gymnasium aufgenommen werden.

Deren Eltern haben deshalb vom Staatlichen Schulamt eine Ablehnung erhalten verbunden mit der Aufforderung, für die Restplatzvergabe eine neue Priorisierung vorzunehmen. Davon betroffen waren 57 Stadtkinder, zwölf Landkreiskinder und vier Kinder aus anderen Schulträgerbezirken.

Sabine Schäfer, stellvertretende Leiterin Staatliches Schulamt Kassel
Sabine Schäfer, stellvertretende Leiterin Staatliches Schulamt © Privat

Die stellvertretende Leiterin und zuständige Dezernentin beim Staatlichen Schulamt, Sabine Schäfer, betont: „Es gibt genügend gymnasiale Schulplätze, etwa an Gesamtschulen in der Stadt, nur nicht auf Gymnasien.“

Viele Eltern tröstet das nicht. „Sie können sich nicht vorstellen, was das mit einem Kind macht, wenn es so kurz vor den Sommerferien nicht weiß, wie es weitergeht“, sagt eine betroffene Mutter, die anonym bleiben will: „Unsere Tochter war Jahrgangsbeste an ihrer Schule, jetzt gehört sie zu den zwei Kindern an der Grundschule, die keinen Platz an einem Kasseler Gymnasium bekommen haben.“ Ständig frage das Kind nach dem Warum.

Gegen den ablehnenden Bescheid hat die Familie Widerspruch eingelegt. Ebenso wie 44 weitere Familien, wie Sabine Schäfer angab. Diese würden jetzt „juristisch abgearbeitet“.

Inzwischen ist beim Schulamt auch der Brandbrief eines Vaters, Karsten Rath, unterstützt vom Elternbeirat der Hupfeldschule, eingegangen. Auch an Oberbürgermeister Christian Geselle ist er gerichtet: „Wir haben volles Verständnis, wenn es nur der Zweit- und nicht der Erstwunsch wird. Auch wenn Erst- und Zweitwunsch in Einzelfällen nicht erfüllbar sind, aber immerhin ein Drittwunsch erfüllt werden könnte, wäre das noch zu verstehen. Aber für die jetzige Situation haben wir kein Verständnis: Die Geburtenzahlen der jeweiligen Jahrgänge waren lange vorher bekannt, auch der Trend zum Abitur besteht seit Jahren und kam gewiss nicht überraschend.“

Bis heute seien von den 73 Ablehnungen 37 Restplatzwünsche erfüllt worden, erklärte Sabine Schäfer. Diese Kinder seien erfolgreich auf Gesamtschulen umgelenkt worden. Eine große Entlastung sei dabei gewesen, dass der Schulträger, die Stadt Kassel, an der Heinrich-Schütz-Schule eine dritte Gymnasialklasse für bis zu 30 Kinder aufgemacht habe. Bei vielen Familien mit einer Ablehnung fürs Gymnasium war die HSS bei den Restplatzwünschen der Favorit. „Einige freie Schulplätze gibt es zurzeit noch an der Georg-August-Zinn-Schule, der Johann-Amos-Comenius-Schule und der Schule Hegelsberg, die als IGS alle drei Bildungsgänge integriert anbieten.“

Insgesamt 29 Kinder aus der Stadt Kassel haben noch keinen Schulplatz erhalten, weil ihre Eltern entweder keinen Restplatzwunsch abgegeben oder als Restplatzwünsche wieder Schulen angegeben haben, die über keine freien Plätze mehr verfügen, so Sabine Schäfer: „Falls an den überangewählten Schulen nachträglich Plätze frei werden, werden diese durch das Staatliche Schulamt nach den Kriterien des hessischen Schulgesetzes vergeben oder, wo diese Kriterien zu keiner Auswahl führen, im Losverfahren besetzt.“

Es gebe Eltern, die Widerspruch eingelegt haben, ohne einen Restplatzwunsch zu nennen. Wenn sie dann einen ablehnenden Bescheid bekommen, müssten sie sich selber um einen Schulplatz bemühen. Schäfer: „Lieber wäre es mir, ich könnte alle Wünsche erfüllen.“

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