Grundsteuerreform greift 2025: Wer sollte nun Einspruch einlegen?
Die neue Grundsteuer ist ab 2025. Kasseler Experten beantworten an dieser Stelle viele Fragen rund um die Reform und die derzeit durch die Finanzämter festgelegten Steuermessbeträge.
Kassel – Die neue Grundsteuer gilt ab Januar 2025. Wie hoch sie für den Einzelnen ausfallen wird, steht noch nicht fest. Aber schon seit einigen Wochen verschicken die Finanzämter an Grundstücks- und Immobilieneigentümer – die ihre Erklärung zur Reform der Grundsteuer abgegeben haben – die Bescheide mit den aktualisierten Steuermessbeträgen. Diese sind Berechnungsgrundlage für die Steuer.
In dem Kontext erreichten die Redaktion viele Fragen von Lesern. Diese wurden nun am HNA-Lesertelefon von dem Kasseler Steuerfachanwalt Roland Kleff und Wolfram Kieselbach, Vorsitzender der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Kassel, beantwortet. Wir stellen hier häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf vor.

Grundsteuerreform 2025: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid
Häufig kam die Frage auf, ob ein Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamtes eingelegt werden sollte. Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Experten stellten klar, dass ein Einspruch nur innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides möglich sei. Zunächst einmal sollten die Empfänger aber prüfen, ob die Daten stimmen (Wohnfläche, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und durchschnittlicher Bodenrichtwert der Kommune).
Sollten dort Fehler bestehen, sei ein Einspruch ratsam. Darüber hinaus stehe es jedem Eigentümer frei, einen Einspruch einzulegen. Allerdings müsse dieser begründet werden – beispielsweise mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Reform oder mit einer wahrgenommenen Ungleichbehandlung gegenüber anderen Grundstückseigentümern. Im Zuge der Reform seien wegen entsprechender Klagen höchstrichterliche Entscheidungen zu erwarten, auf die man als Eigentümer verweisen könne.
So könne man die Finanzbehörden darum bitten, das Verfahren so lange ruhen zu lassen, bis juristische Entscheidungen gefallen sind. Werde der Bescheid erst mal rechtskräftig, lasse sich daran nicht mehr rütteln. „Bis der Hebesatz feststeht, ist es erst recht zu spät“, so Kleff.

Grundsteuerreform 2025: Höherer Messbetrag auch in Kassel
Mehrere Leser sind mit höheren Steuermessbeträgen konfrontiert. Dazu zählt auch Horst Schaumburg aus Niestetal. Der Messbetrag für sein mehr als 130 Jahre altes Haus steigt von knapp 50 Euro auf 79 Euro. Sollte der Hebesatz in Niestetal (aktuell 610 Prozent) unverändert bleiben, müsste Schaumburg statt 304 Euro künftig 482 Euro im Jahr zahlen.
Bei einer 89-jährigen Witwe aus Hofgeismar hat sich der Messbetrag für ihr Haus aus den 1950er-Jahren sogar verdreifacht. Aufgrund ihres Alters will sie aber weder aus ihrem großen Haus ausziehen, noch sich Mieter ins Haus holen. Steuerexperte Kleff erläuterte, dass vor allem für ältere Häuser – im Vergleich zu Häusern jüngeren Baujahrs – bislang häufig zu niedrige Messbeträge festgesetzt waren. Dies habe für eine Ungleichbehandlung gesorgt, die das Bundesverfassungsgericht angemahnt und so die Reform in Gang gesetzt hatte.
Ganz grob gelte, für ältere Häuser (vor 1960er-Jahre) werde es eher teurer, für jüngere günstiger, sagt Kleff. Dies liege an den Einheitswerten, die für alte Häuser oft zu niedrig angesetzt worden seien. „Wer künftig mehr zahlen soll, kann froh sein, dass er dies nicht schon früher tun musste“, sagt Kieselbach.
Grundsteuerreform 2025: Grundsteuer-Hebesätze
Häufig stellten Leserinnen und Leser die Frage, bis wann sie wüssten, wie hoch ihre neue Grundsteuer ausfalle. Kieselbach erklärte, dass dies erst nach der Neufestsetzung der Hebesätze durch die Kommunen der Fall sei. Denn zur Ermittlung des neuen jährlichen Jahresgrundsteuerbetrages müsse der nun mitgeteilte neue Steuermessbetrag mit dem neuen Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert werden. Aktuell könnte man sich nur an den aktuellen Hebesätzen (in der Stadt Kassel 490 Prozent) orientieren.
Dies könne aber nur ein erster Anhaltspunkt sein. Im ersten oder zweiten Quartal 2024 wolle das Land eine Übersicht mit den Hebesätzen veröffentlichen, die die Kommunen erheben müssten, um das versprochene, insgesamt gleichbleibende Steueraufkommen zu erreichen. Erst im Laufe des Jahres 2024 würden dann die Kommunen ihre neuen Hebesätze beschließen.
Bodenrichtwerte spielt für Berechnung des Steuermessbetrages eine Rolle
Für die Berechnung des Steuermessbetrages spielt der jeweilige Bodenrichtwert eine Rolle und dessen Abweichung vom durchschnittlichen Bodenrichtwert der Kommune, der in Kassel aktuell bei 214 Euro liegt. Mehrere Leser wollten wissen, wo sie den für ihr Grundstück gültigen Bodenrichtwert finden, um zu prüfen, ob die Angabe im Bescheid des Finanzamtes stimmt.
Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen ermittelt. Gebündelt findet man sie auch auf dem „Geoportal Boris 2022“ des Landes Hessen (geoportal.hessen.de).
Berechnungsformel für den Steuermessbetrag
Die HNA-Leser Maria Rakotz und Uwe Seuser beklagten, dass die Bescheide zum Steuermessbetrag nicht nachvollziehbar seien. Es falle ihnen schwer, die Berechnung zu prüfen. Kleff erläuterte, mit welcher Formel der Messbetrag ermittelt wird. Diese finden Sie in der Grafik. Der Messbetrag ist aber nicht zu verwechseln mit der Jahressteuer. Diese ergibt sich, wenn der Messbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert wird.

Lagefaktor
Einige Leser wunderten sich, dass ein vergleichsweise gutes Grundstück auf dem Land mit dem gleichen Lagefaktor beaufschlagt wird wie ein gutes Grundstück in der Stadt Kassel. Sie empfanden es als ungerecht, dass bei vergleichbarer Wohn- und Grundstücksfläche – unabhängig vom Wohnort – ähnliche Grundsteuern zu entrichten sind. Kleff erläuterte dazu, dass die Lage nur innerhalb der Kommune bewertet werde und nicht zwischen den Kommunen.
Kieselbach stellte klar, dass es in Hessen nicht das Ziel gewesen sei, die Steuer nach dem Wert einer Immobilie zu bemessen. Es gebe andere Steuern, die sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewohner (etwa Einkommensteuer) orientierten.
Bauland
Norbert Strauch aus Wabern war irritiert, weil das Finanzamt bei der Festsetzung des Steuermessbetrages sein gesamtes Grundstück als Bauland bewertet hatte. Dabei bestehe das Grundstück aus zwei Flurstücken. Ein Flurstück sei eine reine Gartenfläche, auf der auch nicht gebaut werden dürfe. Dennoch sei für beide Flächen der gleiche Bodenrichtwert angenommen worden.
Bei der Grundsteuer B spiele es bei der Ermittlung des Lagefaktors keine Rolle, ob ein Grundstück als reiner Garten oder als Bauland genutzt werde. Maßgeblich sei nur der Bodenrichtwert, der für das maßgebliche Grundstück von der Kommune ermittelt wurde, so Steuerfachanwalt Roland Kleff. Dies gelte auch, wenn ein Garten nicht bebaut werden dürfe.
Wochenendhäuser
Deutliche Anstiege bei der Grundsteuer sind in Wochenendhausgebieten zu erwarten. Dies zeigte sich bei mehreren Anrufern. Bei einem Eigentümer eines Wochenendhauses in der Gemeinde Habichtswald hat sich der Messbetrag von fünf Euro auf 40 Euro verachtfacht. Dies liegt daran, dass die Art oder der Wert eines Hauses beim hessischen Grundsteuerreformmodell keine Rolle spielt.
Denkmalrabatt
Der Bewohner eine Villa an der Schönen Aussicht fragte nach Rabatten für Denkmäler. Wer ein Kulturdenkmal bewohnt, der kann einen 25-prozentigen Denkmalrabatt auf die Steuermesszahl für die Wohnfläche beantragen. Wer dies bei der Erklärung nicht getan hat, sollte Einspruch gegen den Bescheid einlegen und den Rabatt nachträglich beantragen. (Bastian Ludwig)