Da es sich bei dem Ring um den Platz um eine untergeordnete Straße handelt – Vorfahrtsstraße ist lediglich die für Autos gesperrte, von den Trams befahrene Fahrspur geradeaus – würde das von Förster vorgebrachte Verbot eines „Überwegs im Kurvenbereich“ nicht greifen, so Schmitz. Schon jetzt müssten Autofahrer, die abbiegen, Fußgängern eigentlich den Vorrang lassen. Das mache nur kaum einer.
Die Querungshilfen würden zu einer Verbesserung des gesamten Verkehrs, für Klarheit und Orientierung sorgen. Nach der Berechnung von Schmitz fielen für die Maßnahme zwei Parkplätze im Bereich der Mohren-Apotheke weg und nicht sieben, wie Georg Förster angibt. Einem Präzedenzfall sieht Schmitz gelassen entgegen: „Die Stadt arbeitet doch gerade an einem Fußgängerkonzept, da können gute Beispiele nur sinnvoll sein.“
„Am Bebelplatz gibt es zwei Fußgängerüberwege, die jeweils die Nord- und Südseite mit der Mittelinsel und den Straßenbahnhaltestellen verbinden. Die Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege ist aus verschiedenen Gründen nicht vorgesehen.
Zum einen gewährleisten die vorhandenen Fußgängerüberwege eine ausreichende und sichere Erreichbarkeit der Mittelinsel. Zwischen den drei vorgeschlagenen Standorten liegen nur jeweils 60 bis 80 Meter. Diese Entfernung ist fußläufig grundsätzlich zumutbar. Unabhängig davon kann natürlich auch an allen anderen Stellen die Fahrbahn rund um den Bebelplatz gequert werden.
Zum anderen setzt die Anlage eines Fußgängerüberwegs immer dessen frühzeitige Erkennbarkeit und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Die vorgeschlagenen Fußgängerüberwege liegen allesamt im Kurvenbereich, was die Erkennbarkeit sowie die Sichtbeziehungen zwischen querungswilligen Fußgängern und Fahrzeugführern einschränkt. Nicht zuletzt würden durch die Anlage von drei Fußgängerüberwegen mindestens sieben PKW-Stellplätze, teils Kurzparkzonen mit Parkscheibe, entfallen. Der Parkraum würde insbesondere den Kunden nicht mehr zur Verfügung stehen.“