Jugendschützer über RTL-Show: “ethisch unverantwortlich“

München - Die deutschen Jugendschützer halten die Ausstrahlung der ersten Folge der RTL-Reihe “Erwachsen auf Probe“ für “ethisch und pädagogisch unverantwortlich“ - rechtlich aber für zulässig.
Das teilte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am Mittwoch nach ihrer Sitzung in München mit. In der seit 3. Juni wöchentlich ausgestrahlten RTL-Sendung werden Babys und Kleinkinder von ihren Eltern an Teenager ausgeliehen, die den Umgang mit dem Nachwuchs erlernen wollen.
Die KJM kritisierte die Produktionsbedingungen des Formats. Säuglinge werden nach Auffassung des Gremiums “für dramaturgische Effekte
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eingesetzt“ und die jugendlichen Teilnehmer “mit Berufung auf ein oberflächliches und vermeintlich pädagogisches Ziel einem Realitätsschock“ ausgesetzt. Sie würden von sogenannten Experten kontrolliert, “erhalten jedoch keine echte und umfassende Hilfe, beispielsweise von Vertrauenspersonen aus ihrem familiären Umfeld“.
In ihrer rechtlichen Bewertung kam die KJM zu dem Ergebnis, dass eine Verletzung der Menschenwürde nicht gegeben sei und eine Beeinträchtigung von Zuschauern nicht vorliege, da bei der Sendezeit nach 20 Uhr nur Zuschauer ab zwölf Jahren für die Prüfung relevant seien. Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) soll die KJM beurteilen, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann.
Damit teilt die KJM die Einschätzung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), die das TV-Format vor der Ausstrahlung begutachtete und freigab.
Die am 10. Juni ausgestrahlte zweite Folge von “Erwachsen auf Probe“ wurde von der KJM noch nicht abschließend geprüft. “Die Entscheidung der KJM zur ersten Doppelfolge ist kein Freibrief für die weiteren Folgen der Reihe. Auch bei ihnen wird der gleiche Prüfmaßstab angelegt“, sagte der Ausschuss-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring.
dpa