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Streit um "heute"-Melodie vor Gericht

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München - Die Erkennungsmelodie der „heute“-Nachrichten beschäftigt am Donnerstag das Oberlandesgericht München. Der Musikverlag Richard Birnbach hat gegen das ZDF geklagt, weil er die Urheberrechte des Komponisten Klaus Wüsthoff verletzt sieht.

Als das ZDF im Jahr 2009 seine Nachrichtensendungen moderner präsentieren wollte, fiel diesem Ziel auch die klassische „heute“-Erkennungsmelodie zum Opfer - der „Fanfarenblues“, im Jahr 1962 vom Komponisten Klaus Wüsthoff geschrieben und rund 20 Jahre später, Anfang der 1980er Jahre, noch einmal von ihm überarbeitet.

Für diese jüngste Überarbeitung der „heute“-Erkennungsmelodie vor fünf Jahren aber fragte der Sender den betagten Komponisten nicht mehr um Rat und modernisierte eigenmächtig mit Hilfe einer niederländischen Produktionsfirma. Wüsthoff schrieb daraufhin einen Brief an das ZDF, in dem er schimpfte, der neue Jingle nehme keine Rücksicht auf die Hörgewohnheiten der Zuschauer.

Aber war das nun eine Neukomposition oder nicht? Darüber streiten das ZDF und der Richard Birnbach Musikverlag, der Wüsthoff vertritt, am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München. „Ich sehe es nicht so, dass es etwas ganz Neues ist“, sagt die Chefin des Musikverlages, Gisela Birnbach, die dem ZDF Urheberverletzung vorwirft. „Die Fanfare höre ich eben“, betont sie.

Das ZDF selbst will sich zu diesem schwebenden Verfahren nach Angaben eines Sprechers nicht äußern, das Landgericht München wies die Birnbach-Klage allerdings im vergangenen Jahr mit der Begründung ab, es handle sich um eine neue Komposition und nicht um die unzulässige Bearbeitung eines bereits bestehenden Werkes nach Paragraf 23 des Urheberrechtsgesetzes. Wüsthoff und dem Birnbach-Verlag stünden damit „weder Verbietungs- noch Schadensersatzansprüche“ zu.

Weil Wüsthoff und sein Verlag das entschieden anders sehen, geht es nun an diesem Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München in die nächste juristische Runde. Denn aus Verlagssicht enthält auch die neue Melodie von 2009 immer noch ganz klar Elemente aus Wüsthoffs „Fanfarenblues“. Ein Beispiel: Das achttönige Motiv der Erkennungsmelodie, das mit einem Quint- und einem Quartsprung beginnt, sei schon in der ersten Version von 1962 vorhanden gewesen, betonte der Musikverlag vor dem Landgericht.

Die „heute“-Melodie ist nicht der einzige berühmte Auftakt zu einer öffentlich-rechtlichen Sendung, der zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Münchner OLG geführt hat. Das Gericht musste sich im Jahr 2011 auch schon mit dem Vorspann der ARD-Krimiserie „Tatort“ beschäftigen. Es entschied damals, dass der inzwischen gestorbenen Grafikdesignerin Kristina Böttrich-Merdjanowa, die den Vorspann entwarf, weder Namensnennung noch Nachvergütung zusteht.

dpa

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