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Wohnmobil und Wohnwagen parken: Was dabei erlaubt ist – und was nicht

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Wegen ihrer Größe nehmen Wohnmobile und Wohnwagen in der Regel viel Parkraum ein. Welche Regeln gelten für das Abstellen in Wohngebieten?

Wenn es um die Frage nach dem Urlaub geht, gibt es in vielen deutschen Wohnzimmern jedes Jahr aufs neue viele Diskussionen. Lieber in die Berge zum Wandern? Oder doch lieber Sonnenbaden am Meer? Und wenn diese Frage entschieden ist, tauchen neue auf. Je nach Ziel etwa die Wahl des Transportmittels: Auto, Zug oder doch besser das Flugzeug – und dann vielleicht am Zielort einen Mietwagen nehmen? Ähnlich ist es mit der Unterkunft: Während die einen den Komfort eines Hotelzimmers bevorzugen, sind andere auch gerne bereit im Zelt zu übernachten. Eine weitere Möglichkeit: Ein Wohnmobil oder ein Wohnwagen – auch Camper genannt. Allerdings haben diese Gefährte eine gewisse Größe und es stellt sich nach dem Urlaub die Frage: Wo darf man sie eigentlich abstellen?

Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen: Was erlaubt ist – und was nicht

Klar: Auf dem eigenen Grundstück darf der Camper selbstverständlich geparkt werden. Oder auf einem anderen Privatgelände – natürlich nur, wenn man dazu die Erlaubnis hat und es beispielsweise einem Bekannten gehört oder man sich auf einen kleinen Mietbetrag geeinigt hat. Nicht jeder Besitzer eines Wohnmobils oder eines Wohnwagens (beides sollte man vor der Saison gründlich durchchecken) hat aber die entsprechenden Optionen – und stellt sein Gefährt auf öffentlichen Straßen ab. Das wiederum missfällt oft Anwohnern in Gegenden, in denen der Parkraum ohnehin schon knapp ist. In den meisten Fällen ist es allerdings legal.

Ob Wohnmobil oder Pkw – wer auf öffentlichen Straßen parken will, für den gilt generell: Das Fahrzeug muss zugelassen und auch versichert sein. Stellt man sein Fahrzeug ohne Kennzeichen ab – oder beispielsweise mit Saisonkennzeichen, die gerade nicht gültig sind –, dann droht Ärger.

Ein Wohnmobil parkt am Straßenrand
Gerade in Wohngebieten sorgen dauerparkende Wohnmobile oft für Ärger. (Symbolbild) © Jürgen Ritter/Imago

Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen: Vorsicht bei engen Stellen

Nicht erlaubt ist auch das Parken an zu engen Stellen. Laut ADAC muss immer ausreichend Platz für die Durchfahrt von Fahrzeugen „größtmöglicher Breite“ (2,55 Meter plus Sicherheitsabstand von mindestens einem halben Meter) gegeben sein. Und genau hier kann es für Wohnmobile und Wohnwagen, die in der Regel breiter sind als ein normaler Pkw, problematisch werden. Vorsichtig sein sollte man auch beim Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten: Damit Anwohner hier ohne mehrfaches Rangieren ein- und ausfahren können, muss laut dem Automobilklub in der Regel mindestens 3,5 Meter gegenüber Platz bleiben.

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Wohnmobil parken: Im Grunde gelten die selben Regeln wie für Pkw

Grundsätzlich darf man ein Wohnmobil mit eigenem Antrieb und bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen an öffentlichen Straßen parken, solange entsprechende Schilder (beispielsweise Halteverbot oder „Parken nur für Pkw erlaubt“) das nicht verbieten. Auch eine bestimmte zeitliche Frist gibt es nicht. Es gelten dieselben Regeln, wie für Pkw. Unter anderem muss der Halter sein Fahrzeug regelmäßig aufsuchen, falls beispielsweise ein temporäres Halteverbot eingerichtet wird – sonst kann eine teure Abschlepp-Aktion die Folge sein. Gleiches gilt übrigens für angekoppelte Wohnanhänger.

Abgekoppelte Wohnwagen parken: In Wohngebieten maximal zwei Wochen auf selbem Parkplatz erlaubt

Anders sieht es bei abgekoppelten Wohnwagen aus: Diese dürfen in Wohngebieten maximal zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen. Wer nun meint, man könne einfach behaupten, man sei zwischendurch weggefahren, liegt falsch: Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung dokumentieren die Stellung der Reifenventile. Wer den Wohnwagen nach Ablauf der zwei Wochen einige Meter weiter bewegt, sollte zumindest mit den Gesetzeshütern keine Probleme bekommen – vor verärgerten Nachbarn, die keinen Parkplatz finden, schützt diese Methode allerdings nicht.

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