1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Geld & Karriere

Krank im Urlaub: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Erstellt:

Von: Carina Blumenroth

Kommentare

Sommer, Sonne, Krankheit – was, wenn Arbeitnehmer passend zum Urlaub krank werden? Unter welchen Umständen man die verlorenen Tage zurückbekommt.

Der Urlaub ist für Arbeitnehmer oft die schönste Zeit im Arbeitsjahr. Manche fiebern einer Reise entgegen, um sich endlich mal so richtig zu erholen. Doch dann erwischt es einen: Cocktails und Strandliege werden gegen Tee und Bett getauscht. Die ersehnte Erholung ist dahin, jetzt zählt es erst einmal, wieder gesund zu werden. Doch was passiert eigentlich mit den verlorenen Urlaubstagen?

Warum Arbeitnehmer gerade im Urlaub oft krank werden

Frau krank am Strand.
Sommer, Strand und Krankheit: Was, wenn Arbeitnehmer im Urlaub krank werden? © photographie_Hannes_Eichinger/Imago

Vor dem Urlaub ist es für Arbeitnehmer oft stressig: Projekte müssen bei der Arbeit noch fertiggestellt werden und auch daheim möchte man noch Aufgaben erledigen. Manchmal ist eine Erkrankung dann vorprogrammiert. Grund dafür ist, dass die ausgeschütteten Stresshormone das Immunsystem schwächen. Das Phänomen heißt ‚Leisure Sickness‘ (dt. Freizeitkrankheit) und ist, wie die Krankenkasse Barmer informiert, wissenschaftlich belegt. Rund jeder Fünfte soll demnach schon einmal davon betroffen gewesen sein.

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im regelmäßigen Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Erkrankung im Urlaub: Für Arbeitnehmer ist ein ärztliches Attest wichtig

Wenn man im Urlaub krank wird, bedeutet das allerdings nicht gleich, dass man Pech gehabt hat. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG, § 9) besagt: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ Allerdings führt nicht jede Krankheit automatisch dazu, dass man die Tage wieder zurückbekommt. Haufe.de informiert, dass es wichtig ist, dass man wegen der Erkrankung, die eigentliche Arbeit nicht ausführen könne.

Ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag wichtig:

Auch, wenn man eigentlich laut Arbeitsvertrag am ersten, zweiten oder ab dem dritten Krankheitstag ein Attest braucht, gilt im Urlaub etwas anderes. Wollen Arbeitgeber ihren Urlaub retten, ist ein Attest schon ab dem ersten Krankheitstag erforderlich, informiert finanztip.de.

Manchmal kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch rückwirkend möglich sein, Ärzte dürfen die Krankmeldung bis zu drei Tage rückdatieren.

Krank im Urlaub: Arbeitgeber muss sofort informiert werden

Betroffene sollten sich direkt am Urlaubsort noch ein Attest holen, zumindest, wenn man sich die Urlaubstage zurückholen möchte. Dafür ist es wichtig, dass der Arbeitgeber umgehend informiert wird. Konkret geht es um folgende Punkte:

Entweder man meldet sich telefonisch oder per Mail bei dem Arbeitgeber. Sollte man sich beim Krankheitszeitpunkt im Ausland aufhalten, muss man bei der Rückkehr an den Heimatort den Arbeitgeber und die Krankenkasse benachrichtigen, berichtet haufe.de.

Übrigens, ist man mehr als sechs Wochen im Jahr krank und es ist keine Besserung in Sicht, kann man entlassen werden. Wichtig dabei ist aber eine Interessensabwägung, die der Arbeitgeber durchführen muss.

Darf man einfach Urlaubstage anhängen, wenn man krank war?

Ist man zum regulären Urlaubsende wieder gesund, muss man, wie geplant, wieder zu Arbeit. Es ist nicht erlaubt, den Urlaub eigenständig zu verlängern. Auch die verlorenen Urlaubstage müssen ganz normal beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden.

Noch vor der Abreise erkrankt: Darf man trotzdem die Reise antreten?

Ist man krank, muss man daheim das Bett hüten – das ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Spaziergänge an der frischen Luft oder Besuche im Café können auch bei Krankheit möglich sein. Alles, was zur Genesung beitragen und die Erkrankung nicht länger hinauszögert, ist erlaubt. Folgt man der Annahme, kann auch eine Reise förderlich für die Gesundheit sein. Die Techniker Krankenkasse empfiehlt, sich in einem solchen Fall mit dem Arbeitgeber auszutauschen, damit keine Missverständnisse auftreten. Ebenso kann es sinnvoll sein, die geplante Reise vorab mit einem Arzt zu besprechen.

Auch interessant

Kommentare