Krankmeldung

Gelber AU-Schein: Neu im Oktober - was Sie bei einer Krankschreibung beachten müssen

Der gelbe AU-Schein belegt, dass der Arbeitnehmer vom Arzt krankgeschrieben wurde. Seit Oktober 2021 gilt eine neue Regelung. Was Beschäftigte jetzt wissen müssen.

Jeder Mitarbeiter, der schon einmal krankgeschrieben wurde, kennt sie: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)*. Mit dem „gelben Schein“ belegen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber, dass sie krank sind und ihre vertraglich festgelegte Arbeitsleistung nicht erbringen können. Im Gegenzug dazu erhalten sie weiterhin Lohnfortzahlung.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch als „Gelber Schein“ bekannt, wird schrittweise abgeschafft.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Oktober 2021 digitalisiert

Ab 2021 wird dieser AU-Schein nun stufenweise abgeschafft – zumindest in Papierform. Mit dem 1. Oktober 2021* wird die AU digitalisiert. Die Arztpraxis übermittelt dabei die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in einem ersten Schritt an die Krankenkasse. Für Praxen, die technisch noch nicht entsprechend ausgestattet sind, gilt eine Übergangsfrist für die Umstellung bis 31. Dezember 2021. Ab 1. Juli 2022 sollen die Krankenkassen die eAU dann auch an den Arbeitgeber weiterleiten. Damit entfällt für Beschäftigte zukünftig das lästige Verschicken der beiden Ausdrucke an Arbeitgeber und Krankenkasse.

Auch interessant: Erkältungszeit und Corona: Darf ich mit einem Schnupfen in die Arbeit gehen? 

Muss ich die AU-Bescheinigung noch beim Arbeitgeber abgeben?

Bis zur vollständigen Umstellung 2022 müssen Arbeitnehmer den „gelben Schein“ 2021 noch selbst beim Arbeitgeber abgeben. Ob dieser dann noch gelb sein wird, ist fraglich – das bisherige AU-Formular wird durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt.

Lesen Sie auch: Corona: Bekomme ich eine Krankschreibung, wenn ich in Quarantäne muss?

Technische Probleme und Corona-Pandemie – Umstellung auf eAU verschoben

Ursprünglich sollte die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am 1. Januar 2021 starten. Doch die Umstellung auf die eAU dauert nun doch länger als erwartet: Die notwendige Technik wird nicht rechtzeitig für alle Praxen und Krankenkassen verfügbar sein wird. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Zudem haben Arztpraxen und Krankenkassen mit der Corona-Pandemie alle Hände voll zu tun. Deshalb einigte sich die KBV mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Krankenkassen, dass der Pflichttermin um drei Quartale verschoben wird. Auch der Termin für den zweiten Schritt der Umstellung, der Versand der eAU von den Krankenkassen an die Arbeitgeber, war zunächst für den 1. Januar 2022 geplant. Welche Leistungen Sie von der Krankenkasse bekommen, weiß 24vita.de*. (as) *Merkur.de, echo24.de und 24vita.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mehr zum Thema: Telefonische Krankschreibung 2021 – bei diesen Symptomen ist sie möglich.

Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.

Ranking: Diese acht Berufe machen depressiv

In vielen Berufen schlägt den Mitarbeitern der hohe Stresslevel aufs Gemüt. Unsere Fotostrecke zeigt, in welchen Jobs überdurchschnittlich viele Menschen aufgrund von Depressionen krank geschrieben werden (Quelle: TK Depressionsatlas).
In vielen Berufen schlägt den Mitarbeitern der hohe Stresslevel aufs Gemüt. Unsere Fotostrecke zeigt, in welchen Jobs überdurchschnittlich viele Menschen aufgrund von Depressionen krank geschrieben werden (Quelle: TK Depressionsatlas). © iStock / Poike
Platz 8: Medizinisch-technische Berufe im Labor
Platz 8: Medizinisch-technische Berufe im Labor © pixabay
Platz 7: Objekt-, Werte- und Personenschutz
Platz 7: Objekt-, Werte- und Personenschutz © pixabay
Platz 6: Sozialarbeiter
Platz 6: Sozialarbeiter © iStock / monkeybusinessimages
Platz 5: Öffentliche Verwaltung
Platz 5: Öffentliche Verwaltung © iStock / kruwt
Platz 4: Gesundheits- und Krankenpflege
Platz 4: Gesundheits- und Krankenpflege © dpa
Platz 3: Kinderbetreuung und Erziehung
Platz 3: Kinderbetreuung und Erziehung © dpa
Platz 2: Altenpflege
Platz 2: Altenpflege © dpa
Platz1: Callcenter
Platz1: Callcenter © iStock

Rubriklistenbild: © Patrick Pleul / dpa

Kommentare

Kommentare

Hinweise zum Kommentieren:
Auf HNA.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.