Bis zu 1.500 Euro steuerfrei: Bekommen auch Minijobber einen Corona-Bonus?
Arbeitnehmer in Deutschland können auch 2022 noch einen Corona-Bonus erhalten – steuerfrei. Doch gilt dies auch für Minijobs?
Ob Mitarbeiter bei Siemens, im Öffentlichen Dienst oder in der Pflege: Viele Mitarbeiter erhalten in diesen Tagen noch einen Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber*. Bis zu 1.500 Euro können seit 2020 als Sonderzahlung an die Mitarbeiter ausbezahlt werden – und das steuer- und abgabenfrei. Die Prämie soll die Arbeitsleistung unter erschwerten Pandemie-Bedingungen würdigen. Was gilt im Minijob?
Corona-Bonus im Minijob: Unter diesen Voraussetzungen ist er steuerfrei möglich
Auch Minijobber können von einem steuerfreien Corona-Bonus profitieren. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in einer Mitteilung explizit hin. Da die Auszahlung zusätzlich zum regulären Gehalt bzw. Arbeitslohn erfolgen muss und per Gesetz nicht mit dem Lohn verrechnet werden darf, hat die Sonderzahlung keine Auswirkung auf die monatliche 450-Euro-Verdienstgrenze.
Wer mehreren Arbeitsverhältnissen nachgeht, kann die Prämie in jedem seiner Jobs erhalten. So ist auch für Minijobber ein stattlicher Netto-Zuverdienst durch mehrere Sonderzahlungen möglich.
Übrigens, die Verdienstgrenze von Minijobbern soll noch 2022 auf 520 Euro steigen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Sonderzahlung nur bis zum Maximalbetrag von 1.500 Euro
Wer bereits im vergangenen Jahr den maximalen Corona-Bonus von 1.500 Euro von seinem Arbeitgeber erhalten hat, geht dieses Jahr jedoch leer aus. Anders sieht es aus, wenn bisher nur ein Teil ausbezahlt wurde. „Ist der Höchstbetrag noch nicht erreicht, sind noch Zahlungen in Höhe der Differenz zum Maximalbetrag von der Steuer befreit“, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. weiter.
Minijob: Frist für steuerfreien Corona-Bonus läuft Ende März 2022 ab
Arbeitgeber, die ihren Minijobbern noch einen Corona-Bonus gönnen wollen, müssen sich jedoch beeilen: Die Regelung endet am 31. März 2022. Zwar sind Corona-Bonuszahlungen auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist noch möglich, aber eben nicht mehr steuerfrei. Nach diesem Datum fallen laut der Lohnsteuerhilfe Bayern die reguläre Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsabgaben darauf an. Welche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern 2022 einen Corona-Bonus auszahlen, erfahren Sie hier. (as)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.