Bis zu 3.000 Euro: Haben Sie Anspruch auf die Inflationsprämie?
Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung auch eine einmalige Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro in Aussicht gestellt. Einige dürften jedoch leer ausgehen.
„Wir machen eine steuerfreie Einmalzahlung, also eine Inflationsprämie möglich.“ Mit diesen Worten kündigte FDP-Chef Christian Lindner eine weitreichende Maßnahme an, die im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossen wurde. Für wen ist sie gedacht?

Drittes Entlastungspaket sieht Inflationsprämie für Arbeitnehmer vor
Die Inflationsprämie der Ampel-Regierung soll Arbeitnehmer dabei helfen, die gestiegenen Energiekosten für Strom und Gas und damit verbundenen höheren Nebenkosten finanziell zu stemmen. Bis zu 3.000 Euro Bonus können Beschäftigte damit einmalig von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das ganze soll abgaben- und steuerfrei erfolgen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) arbeitet laut dpa derzeit noch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern an einer praxisnahen Lösung.
Doch die Sache hat einen Haken: Genau wie bei der Corona-Prämie bleibt wohl jedem Arbeitgeber selbst überlassen, ob er die Inflationsprämie überhaupt ausbezahlt und in welcher Höhe. Laut eines Berichts des Tagesspiegels dürften die Prämienzahlungen damit wohl hauptsächlich an Tarifbeschäftigte gehen, wie es bei der Corona-Prämie schon der Fall gewesen sei. Der Chef der IG Bau, Robert Feiger, sieht in der Sonderzahlung jedoch auch eine Chance: Gerade im aktuellen Fachkräftemangel könne von steuer- und abgabenfreien Zusatzzahlungen eine „wichtige Magnetwirkung“ ausgehen, zitiert ihn die Deutsche Handwerkszeitung.
Wann kommt die Inflationsprämie?
Ab wann die Auszahlung der Inflationsprämie erfolgen könnte, ist noch unklar. Bisher ist die Inflationsprämie genau wie das gesamte dritte Entlastungspaket nur ein Entwurf und noch nicht beschlossene Sache.
Das Entlastungspaket 3 enthält weitere weitreichende Maßnahmen, welches die Menschen in Deutschland finanzielle Unterstützung zusichert. So sollen nun auch Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Sie waren bei der ersten EPP für Berufstätige noch leer ausgegangen. Auch Studierenden steht jetzt wohl eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zu. Außerdem werden etwa Familien durch ein höheres Kindergeld entlastet.