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Im Pflegeheim: Wann Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen

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Von: Anna Heyers

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Menschen in Deutschland werden immer älter. Das bedeutet auch mehr Pflegefälle. Nicht immer reicht die Rente, um anfallende Kosten zu decken. Müssen die Kinder jetzt einspringen?

Irgendwann kommt der Moment, wo das erwachsene Kind erkennt, dass Mutter oder Vater nicht mehr alleine wohnen können. Das kann durch eine Krankheit wie Demenz oder Alzheimer passieren oder einfach durch die fehlende Kraft im Alter. Ist das eigenständige Leben nicht mehr möglich, muss Hilfe her – in Form eines Pflegedienstes oder eines Pflegeheims. Aber wer übernimmt die Kosten dafür und muss auch das Kind mit in die Pflicht genommen werden?

Pflegekosten: Wann Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen

Gegenüber dem Stern erklärte Silke Lachenmaier von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Bevor man auf die Kinder schaut, ist es wichtig zu prüfen, welche Mittel die Eltern selbst aufwenden müssen.“ Denn die Bedürftigen müssen für ihre Pflege in erster Linie selbst aufkommen. Dabei hilft zum einen die gesetzliche Pflegeversicherung, zum anderen beispielsweise die monatliche Rente oder andere Vermögenswerte. In jedem Fall unangetastet bleibt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, sonst kann aber alles aufgewendet werden – auch durch Verkauf etwaiger Immobilien. „Das ist verwertbares Vermögen, das auch für die Pflegekosten eingesetzt werden muss“, so Lachenmaier gegenüber dem Stern. Man könne die Immobilien zwar auch vermieten, das ginge aber nur dann, wenn die Mieteinnahmen die Pflegekosten komplett abdecken würden.

Kosten mit tragen: Das Jahreseinkommen spielt eine große Rolle

Erst, wenn das Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht wurde, wird weitergeschaut: auf die Kinder oder das Sozialamt. Kinder können aber aufatmen, sie werden nur selten den Großteil der Kosten tragen müssen. Es kommt hier darauf an, wie viel sie im Jahr verdienen. Das verdeutlicht auch die Expertin der Verbraucherzentrale: „Für Kinder von Pflegebedürftigen hat sich die Situation seit 2020 durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz entspannt. Zum Unterhalt verpflichtet sind sie nur, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.“

Ausnahmen beim Elternunterhalt

Kinder mit einem Jahresgehalt von mehr als 100.000 Euro müssen immer Unterhalt zahlen, auch wenn der Kontakt zu den Eltern frühzeitig abgebrochen wurde. Ausnahmen gibt es nur, wenn es Fälle von Suchtverhalten der Eltern, Vernachlässigung der Kinder oder Missbrauchs- oder Gewaltfälle in der Familie gab. Die müssen allerdings schriftlich bewiesen werden – Aussagen reichen hier nicht.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man ein höheres Vermögen angespart hat: Es wird ausschließlich auf das Bruttoeinkommen geachtet. Für all diejenigen, deren Jahreseinkommen unter der Einkommensgrenze liegt, besteht keine Unterhaltspflicht. Verdienen die Kinder jedoch mehr als 100.000 Euro im Jahr, sind sie unterhaltspflichtig.

Wie hoch sind die Pflegekosten für besserverdienende Angehörige?

Die Höhe der Beteiligung lässt sich nicht pauschal beantworten. Silke Lachenmaier empfiehlt hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Gut zu wissen: Dem Kind steht ein Selbsterhalt von 2.000 Euro (alleinstehend) oder 3.600 Euro (verheiratet) zu. Das heißt aber nicht, dass alles darüber hinaus in die Pflege fließen muss. Hier gilt: Durch den Elternunterhalt darf der eigene Unterhalt zum Leben nicht gefährdet werden.

Älterer Herr sitzt auf einem Sofa vor dem Laptop und sichtet Rechnungen.
Elternunterhalt betrifft Kinder dann, wenn sie im Jahr mehr als 100.000 Euro brutto verdienen. Nur in dem Fall müssen sie mit für die Kosten der Pflege aufkommen. (Symbolbild) © Cavan Images/Imago

Elternunterhalt: Wer springt unter Geschwistern ein?

Auch hier spielt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro die wichtigste Rolle. Bei mehreren Kindern wird ebenfalls geschaut, wer unter der Grenze liegt und damit nicht unterhaltspflichtig ist. Liegt nur einer darüber, ist auch nur dieses Kind gesetzlich verpflichtet, mit für die Pflegekosten aufzukommen. Liegen mehrere Kinder über dem Jahreseinkommen von 100.000 Euro, wird der Elternunterhalt unter ihnen aufgeteilt.

Im Fall der Fälle: Wann das Sozialamt einspringt

Liegen alle Kinder unter der Einkommensgrenze, springt das Sozialamt ein und trägt weitere Pflegekosten. Aber Vorsicht, wer jetzt denkt, man könnte das eigene Vermögen schützen, indem man es an die Kinder verschenkt, irrt. Denn hier schaut das Sozialamt genau aufs Datum und kann, sofern die Schenkung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, das Geld zurückfordern. Dieser Zeitraum von zehn Jahren gilt auch für Immobilien und deren Überschreibung auf die Kinder. Kleinere Zuwendungen, wie etwa Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke, spielen keine Rolle.

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