Kein Geld für Gas- und Stromrechnung übrig – was passiert jetzt?
Die Energiepreise steigen. Viele sehen mit Sorge dem Winter entgegen. Was tun, wenn man dann die hohe Gas- und Stromrechnung nicht bezahlen kann?
Die Inflation sowie Lebensmittel- und Energiepreise steigen und es scheint kein Ende in Sicht: Der Sommer ist für viele nur eine kurze Verschnaufpause, um sich von den zukünftigen finanziellen Problemen abzulenken. Doch spätestens, wenn die nächste Heizperiode im Herbst ansteht, wird es viele Deutsche hart treffen. Zwar hat die Ampelkoalition bereits vor einiger Zeit ein Entlastungspaket geschnürt, doch das wird für einige nicht reichen, um über die Runden zu kommen.
Kein Geld für Gas- und Stromrechnung – was passiert dann?
Besonders Rentner und Rentnerinnen sowie Geringverdiener machen sich bereits große Sorgen, dass sie bald nicht mehr zahlen können. Schließlich gibt es oft genug Horrorgeschichten, dass dann plötzlich Gas oder Strom abgeschaltet werden. Aber Energieversorger verschicken zuerst eine Mahnung, in der sie auf die ausstehende Zahlung hinweisen. Es empfiehlt sich, diese Briefe nicht wegzuwerfen oder sie zu ignorieren.

Wer Zahlungsschwierigkeiten hat, tut besser daran, darauf zu antworten und aktiv auf seinen Energieversorger und auch Vermieter zuzugehen. Das rät auch die Verbraucherzentrale Hamburg. Schildern Sie Ihr Problem, dafür brauchen Sie sich nicht zu schämen. Tun Sie das nicht, erhalten Sie nach etwa vier Wochen eine weitere Mahnung. Es kann sein, dass Ihnen Ihr Energieversorger darin die gefürchtete Strom- oder Gassperre androht.
Kein Geld für Gas- und Stromrechnung – Ratenzahlung ist möglich
Wie die Verbraucherschützer weiter erklären, ist das allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Sind Sie ab einem Rückstand von zwei Abschlägen sowie mindestens 100 Euro im Zahlungsverzug, darf Ihnen der Energieversorger theoretisch den Strom abdrehen. Allerdings muss Ihnen der Energieversorger schriftlich auch Alternativen aufzeigen bzw. Möglichkeiten, wie Sie eine Gas- oder Stromsperre vermeiden können. Demnach gibt es verschiedene Hilfsangebote sowie auch staatliche Unterstützung oder Schuldner- und Verbraucherberatungen. Am besten ist es, direkt mit Ihrem Anbieter zum Beispiel eine (zinsfreie) Ratenzahlung zu vereinbaren.
Melden Sie sich immer noch nicht bei Ihrem Energieversorger, wird Ihnen dieser im Zeitraum von mindestens acht Tagen vor der Sperre mitteilen, an welchem Tag Strom oder Gas abgestellt wird. Die meisten Verbraucher und Verbraucherinnen haben einen Vertrag mit einem Grundversorger. Dabei handelt es sich um dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Gas versorgt. Haben Sie einen anderen Anbieter, müssen Sie in Ihrem Vertrag nachsehen, welche Vereinbarungen bzw. Geschäftsbedingungen darin festgehalten sind.