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An Ihrem Arbeitsplatz darf es kälter sein: Zwischen Energie sparen und Frieren

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Von: Carina Blumenroth

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Eine Frau mit Mütze friert im Büro.
Alle müssen Energie einsparen – das könnte auch die Temperatur im Büro betreffen. (Symbolbild) © Antonio Guillem/Imago

Herbstliche Temperaturen, hohe Energiekosten und begrenzte Ressourcen ergeben kalte Arbeitsplätze? Vielleicht – mit diesen Temperaturen sollten Sie rechnen.

Die Temperaturen fallen langsam, aber doch deutlich ab. Der Herbst naht und damit rückt auch die kommende Heizperiode immer näher. Eine erste Heizperiode mit den gestiegenen Kosten und den knapperen Ressourcen steht an. Die Energiepauschale von 300 Euro landet in diesen Tagen bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Konto. Trotzdem denken viele Menschen privat einmal mehr darüber nach, wann sie die Heizung anmachen und auch an den Arbeitsplätzen wird Energie eingespart. In öffentlichen Gebäuden und Ämtern wird nämlich nur noch bis 19 Grad in den Büroräumlichkeiten geheizt. Was Sie beachten sollten und warum Sie nicht einfach „Kältefrei“ nehmen sollten, erfahren Sie hier.

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Kälte am Arbeitsplatz: Sparen per Verordnung

Am 01. September wurde eine Energiesparverordnung in Kraft gesetzt – richtig heißt diese „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV). Das Bundeskabinett hat die Verordnung beschlossen, sie gilt befristet bis zum 28. Februar 2023. Behandelt werden beispielsweise Temperaturvorgaben für öffentliche Gebäude – allerdings auch Handlungsempfehlungen für private Unternehmen.

Ein Grad kälter bei überwiegend sitzender Tätigkeit am Arbeitsplatz

TätigkeitTemperatur in Grad Celsius
leichte, überwiegend sitzende Tätigkeit19
leichte, überwiegend stehende oder gehende Tätigkeit18
mittelschwere überwiegend stehende oder gehende Tätigkeit16
schwere Tätigkeit12

Ein Notfallplan der Europäischen Kommission sieht laut NTV vor, dass es auch in nicht öffentlichen, kommerziellen Räumlichkeiten diese Temeperaturbegrenzung geben soll, dies ist allerdings noch nicht beschlossen. Es hänge auch von dem tatsächlichen Energieverbrauch und den Temperaturen in den nächsten Wochen und Monaten ab.

Kälte am Arbeitsplatz: Arbeitsstättenverordnung gibt bisher Orientierung

Die Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörigen konkretisierenden Arbeitsstättenrichtlinien geben Orientierung für die Lufttemperaturen in Arbeitsräumlichkeiten. Diese hängen von der Arbeitsschwere und dem Betriebsraum ab.

Tätigkeit/RaumTemperatur in Grad Celsius
leichte Tätigkeit im Sitzen, Arbeitsraum20
mittelschwere Tätigkeit im Stehen17
schwere körperliche Tätigkeit12
Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen21
Waschräume mit Duschen oder Badewannen24

Das passiert, wenn die Temperaturen in den Räumen kälter werden

Sollten die Temperaturen an dem Arbeitsplatz kälter werden als die Untergrenzen, die in der Arbeitsstättenrichtlinie stehen, dann muss der Arbeitgeber Gegenmaßnahmen ergreifen. Die können unterschiedlich ausfallen, beispielsweise kann der Arbeitgeber passende Heizkörper installieren oder Kleidung zur Verfügung stellen. Denkbar sind aber auch zusätzliche „Aufwärmzeiten“. Sollte in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat sein, dann wenden Sie sich am besten bei Fragen oder Anmerkungen erst einmal an diesen. Der Betriebsrat hat nämlich ein Mitspracherecht, ob getroffene Maßnahmen angemessen sind.

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„Kältefrei“ am Arbeitsplatz wird es wohl eher nicht geben

Ihre Arbeit sollten Sie trotz Kälte nicht einfach einstellen – das gilt so lange, bis ein Gesundheitsrisiko vorliegt. Aber Achtung: Sie müssen nachweisen, dass die Temperatur gesundheitsgefährdend ist. Sollten Sie zu dieser Entscheidung kommen, dann ist es ratsam, dass Sie diese mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt durchsprechen. Sichern Sie sich auf jeden Fall ab, da Sie sonst eine Abmahnung oder eine Kündigung riskieren. Kälte kann sich unter anderem in Form von einer „Kälteallergie“ auf Ihren Körper auswirken, zum Beispiel kann in einigen Fällen eine Nesselsucht auftreten.

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