An Ihrem Arbeitsplatz darf es kälter sein: Zwischen Energie sparen und Frieren

Herbstliche Temperaturen, hohe Energiekosten und begrenzte Ressourcen ergeben kalte Arbeitsplätze? Vielleicht – mit diesen Temperaturen sollten Sie rechnen.
Die Temperaturen fallen langsam, aber doch deutlich ab. Der Herbst naht und damit rückt auch die kommende Heizperiode immer näher. Eine erste Heizperiode mit den gestiegenen Kosten und den knapperen Ressourcen steht an. Die Energiepauschale von 300 Euro landet in diesen Tagen bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Konto. Trotzdem denken viele Menschen privat einmal mehr darüber nach, wann sie die Heizung anmachen und auch an den Arbeitsplätzen wird Energie eingespart. In öffentlichen Gebäuden und Ämtern wird nämlich nur noch bis 19 Grad in den Büroräumlichkeiten geheizt. Was Sie beachten sollten und warum Sie nicht einfach „Kältefrei“ nehmen sollten, erfahren Sie hier.
Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im regelmäßigen Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.
Kälte am Arbeitsplatz: Sparen per Verordnung
Am 01. September wurde eine Energiesparverordnung in Kraft gesetzt – richtig heißt diese „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV). Das Bundeskabinett hat die Verordnung beschlossen, sie gilt befristet bis zum 28. Februar 2023. Behandelt werden beispielsweise Temperaturvorgaben für öffentliche Gebäude – allerdings auch Handlungsempfehlungen für private Unternehmen.
Ein Grad kälter bei überwiegend sitzender Tätigkeit am Arbeitsplatz
Tätigkeit | Temperatur in Grad Celsius |
---|---|
leichte, überwiegend sitzende Tätigkeit | 19 |
leichte, überwiegend stehende oder gehende Tätigkeit | 18 |
mittelschwere überwiegend stehende oder gehende Tätigkeit | 16 |
schwere Tätigkeit | 12 |
Ein Notfallplan der Europäischen Kommission sieht laut NTV vor, dass es auch in nicht öffentlichen, kommerziellen Räumlichkeiten diese Temeperaturbegrenzung geben soll, dies ist allerdings noch nicht beschlossen. Es hänge auch von dem tatsächlichen Energieverbrauch und den Temperaturen in den nächsten Wochen und Monaten ab.
Kälte am Arbeitsplatz: Arbeitsstättenverordnung gibt bisher Orientierung
Die Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörigen konkretisierenden Arbeitsstättenrichtlinien geben Orientierung für die Lufttemperaturen in Arbeitsräumlichkeiten. Diese hängen von der Arbeitsschwere und dem Betriebsraum ab.
Tätigkeit/Raum | Temperatur in Grad Celsius |
---|---|
leichte Tätigkeit im Sitzen, Arbeitsraum | 20 |
mittelschwere Tätigkeit im Stehen | 17 |
schwere körperliche Tätigkeit | 12 |
Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen | 21 |
Waschräume mit Duschen oder Badewannen | 24 |
Das passiert, wenn die Temperaturen in den Räumen kälter werden
Sollten die Temperaturen an dem Arbeitsplatz kälter werden als die Untergrenzen, die in der Arbeitsstättenrichtlinie stehen, dann muss der Arbeitgeber Gegenmaßnahmen ergreifen. Die können unterschiedlich ausfallen, beispielsweise kann der Arbeitgeber passende Heizkörper installieren oder Kleidung zur Verfügung stellen. Denkbar sind aber auch zusätzliche „Aufwärmzeiten“. Sollte in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat sein, dann wenden Sie sich am besten bei Fragen oder Anmerkungen erst einmal an diesen. Der Betriebsrat hat nämlich ein Mitspracherecht, ob getroffene Maßnahmen angemessen sind.
Sie wollen mehr Tipps zum Thema Job & Karriere?
Dann folgen Sie unseren Newsseiten auf den Karriereportalen Xing und LinkedIn.
„Kältefrei“ am Arbeitsplatz wird es wohl eher nicht geben
Ihre Arbeit sollten Sie trotz Kälte nicht einfach einstellen – das gilt so lange, bis ein Gesundheitsrisiko vorliegt. Aber Achtung: Sie müssen nachweisen, dass die Temperatur gesundheitsgefährdend ist. Sollten Sie zu dieser Entscheidung kommen, dann ist es ratsam, dass Sie diese mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt durchsprechen. Sichern Sie sich auf jeden Fall ab, da Sie sonst eine Abmahnung oder eine Kündigung riskieren. Kälte kann sich unter anderem in Form von einer „Kälteallergie“ auf Ihren Körper auswirken, zum Beispiel kann in einigen Fällen eine Nesselsucht auftreten.