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Kfz-Steuer, Unfallkosten & Co.: Welche Kosten rund ums Auto lassen sich absetzen?

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Von: Franziska Kaindl

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Ein Auto erleichtert zwar in vielerlei Hinsicht den Alltag, doch der „Luxus“ ist auch mit Kosten verbunden. Einige davon können Sie in der Steuererklärung absetzen.

Viele Menschen sind auf ein Auto angewiesen, um zur Arbeit zu kommen oder den Supermarkteinkauf vorzunehmen. Jedoch ist ein Pkw nicht nur in der Anschaffung teuer: Es folgen Spritkosten, Kfz-Steuer, Unfallversicherung und vieles mehr, um das Fahrzeug in Schuss zu halten. In mancher Hinsicht bietet der Staat steuerliche Entlastungen für Autofahrer. Wann und für welche Kosten das gilt, erfahren Sie in der Übersicht.

Lässt sich die Kfz-Steuer absetzen?

Jeder Fahrzeughalter muss einmal im Jahr die Kfz-Steuer zahlen. Die Höhe hängt vom Fahrzeugmodell, der Leistung sowie der Antriebsart ab. Ob die Kosten bei der Steuererklärung angegeben werden dürfen, hängt davon ab, ob Sie das Auto privat oder geschäftlich nutzen. Folgende Möglichkeiten haben Sie:

Ein Schlüsselbund liegt auf einem Tisch.
Geld sparen beim Auto: Welche Kosten rund ums Auto lassen sich absetzen?  © Imago

Kfz-Versicherung in der Steuer angeben

Generell sind die Kosten der Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar. Es gibt allerdings Unterschiede: Als Festangestellte dürfen Sie nur die Kfz-Haftpflicht im Rahmen der Sonderausgaben als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ absetzen. Wenn Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, wird trotzdem nur der Anteil der Haftpflicht angegeben. Selbstständige hingegen dürfen auch die Beiträge der Kaskoversicherung geltend machen. Sie wird in der Anlage EÜR bei den Betriebsausgaben notiert. Wichtig für eine Angabe in der Steuererklärung ist in jedem Fall, dass Sie der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter sind.

Können Unfallkosten und Reparaturen in der Steuer geltend gemacht werden?

Bei dichtem Nebel oder Glatteis passieren sehr häufig Autounfälle. Reparaturkosten werden vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt, wenn Sie sich auf einer beruflich veranlassten Fahrt befunden haben, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. – zum Beispiel auf Hin- oder Rückweg zur Arbeitsstätte oder auf Dienstreisen. „Die Faustregel lautet: Kann die Fahrt von der Steuer abgesetzt werden, gilt dies auch für die Unfallkosten“, erklärt Gudrun Steinbach von der Lohi. Auch wenn das Fahrzeug während der Arbeitszeit auf dem Parkplatz beschädigt wird, dürfen die Reparaturkosten bei der Steuer angegeben werden. Und sogar Abschleppkosten sowie Kosten für Anwälte und Ärzte können steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese infolge eines Unfalls nötig werden.

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